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Artikel 4 · BT-Drs. 19/13439 · S. 22

Zu Artikel 4 (Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung)
Zu Nummer 1
Die Änderungen in § 4 Absatz 2 Satz 1 sind Folgeänderungen aufgrund der neuen Bezeichnung des Bundesamtes
für kerntechnische Entsorgungssicherheit; jetzt „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“.
Zu Nummer 2
Durch die dem § 5 Absatz 1 EndlagerVlV angefügten neuen Sätze 2 und 3 wird aus verfahrensökonomischen
Gründen gesetzlich bestimmt, dass gegen die Vorausleistungsbescheide, die nach der EndlagerVlV erlassen wer-
den, ein Widerspruchsverfahren stattzufinden hat (siehe hierzu auch die Begründung zu Artikel 3 Nummer 2).
Durch die Möglichkeit der nochmaligen Überprüfung der Vorausleistungsbescheide durch die Verwaltung selbst
sollen die Gerichte entlastet werden. Zugleich wird durch die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens eine
zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit für Bescheidadressaten geschaffen.
Hintergrund ist, dass bei der Evaluierung des StandAG im Jahr 2016 unter anderem die Zuständigkeit für die
Erhebung der Umlage (§ 32 Absatz 2 StandAG) und der Vorausleistungen (§ 1 EndlagerVlV) vom BfE auf das
BMU übertragen wurde. Seitdem erlässt nunmehr das BMU die Umlagebescheide nach § 32 Absatz 2 StandAG
sowie die Vorausleistungsbescheide nach § 5 EndlagerVlV für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Rechts-
schutz gegen die genannten Bescheide können Bescheidadressaten bisher nur durch Erhebung einer Klage errei-
chen. Die vorherige Erhebung eines Widerspruchs ist seit der Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass der
genannten Bescheide auf das BMU nicht mehr vorgesehen, weil gegen von einer obersten Bundesbehörde erlas-
sene Verwaltungsakte grundsätzlich kein Widerspruchsverfahren stattfindet, es sei denn, ein Gesetz schreibt ein
solches vor (§ 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.027 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13439, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.720–67.747 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 52ca85e2a0204fd1….

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