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Artikel 2 · BT-Drs. 19/13439 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Ablieferungspflicht nach § 9a Absatz 2 Satz 1 ist Teil der Beseitigungspflicht nach § 9a Absatz 1 Satz 1. Die
Beseitigungspflicht kann gemäß § 9a Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz an einen Dritten übergehen. Durch die Einfü-
gung in § 9a Absatz 2 wird dem Bund nun auch bei der Ablieferungspflicht die Möglichkeit eingeräumt, eine
Flexibilisierung mit Blick auf das Einlagerungsregime für das Endlager Konrad zu erreichen. Eine Abgabe kann
damit an das Zentrale Bereitstellungslager in einem öffentlichen-rechtlichen Vertrag festgelegt werden. Insofern
ist auch in diesem Fall § 5 der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung nicht anwendbar. Die grundsätzliche
Pflicht zur Ablieferung an eine Anlage nach § 9a Absatz 3 Satz 1 bleibt jedoch davon unberührt.
Zu 2
Durch die Einfügung des § 21c wird die Möglichkeit eingeführt, Alternativen zur Erhebung der Beiträge und
Kosten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Die Ablösung der mit den Regelungen in § 21a und
§ 21b festgelegten Erhebungsform durch die Möglichkeit des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
Drucksache 19/13439                                – 20 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


lässt die grundsätzliche Finanzierungspflicht der in den §§ 21a und 21b genannten Finanzierungspflichtigen un-
berührt, sie regelt lediglich eine andere Form der Erhebung. Die Ablösung kann sowohl als pauschalierende ein-
malige Zahlung als auch als fortlaufende Zahlung gestaltet sein.
Zuständig für den Vertragsschluss ist die Behörde, die für die Erhebung der Kosten nach § 21a und der Beiträge
und der darauf zu entrichtenden Vorausleistungen nach § 21b zuständig ist. Dies ist nach § 32 Absatz 2 StandAG
und § 1 EndlagerVlV das Bundesministerium für 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.954 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13439, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.240–63.194 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 52ca85e2a0204fd1….

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