Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/13439 · S. 18
Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes) Zu Nummer 1 Die Einfügung der Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung auch in § 1 verdeutlicht die erkennbare Ten- denz, mit der Unternehmen ihre Umweltaktivitäten auch mit den Nachhaltigkeitszielen der Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen (Agenda 2030) unterlegen und begründen. § 7 UAG enthält diesen Verweis bereits. Mit der weiteren Ergänzung um die Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung in § 1 wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die 2017 geänderte EMAS-Verordnung in Anhang I Ziffer 1 die Betrachtung des Kon- textes der Organisation in Richtung Nachhaltigkeit ausweitet. Damit finden Nachhaltigkeitsaspekte auch konkre- ten Eingang in das betriebliche Umweltmanagementsystem. Zu Nummer 2 Aufgabe des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterin ist es unter anderem, die Kontextanalyse des Unter- nehmens oder der Organisation zu begutachten. Hierzu können spätestens seit der letzten Novelle der EMAS- Verordnung 2017 regelmäßig auch Nachhaltigkeitsthemen zählen. Daher muss der Umweltgutachter über Kennt- nisse der grundlegenden Inhalte eines Nachhaltigkeitsmanagements verfügen. Dies betrifft zum einen organisa- torische Strukturen im Unternehmen, die die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen erlauben und im Umweltmanagementsystem bereits verankert sind (Grundsatzerklärung, Festlegung von Verantwortlich- keiten, Prozess der Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, interne und externe Kommunikation sowie jedenfalls interne Beschwerdemechanismen). Diese Kenntnisse sind im Wesentlichen bereits heute not- wendig, da sie Inhalt eines Umweltmanagementsystems sind. Zum anderen hat der Umweltgutachter künftig über vertieftere inhaltliche Kenntnisse in Betracht kommender Nachhalti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.868 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/13439, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.372–55.240 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 52ca85e2a0204fd1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP