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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13439 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Einfügung der Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung auch in § 1 verdeutlicht die erkennbare Ten-
denz, mit der Unternehmen ihre Umweltaktivitäten auch mit den Nachhaltigkeitszielen der Nachhaltigkeitsagenda
der Vereinten Nationen (Agenda 2030) unterlegen und begründen. § 7 UAG enthält diesen Verweis bereits. Mit
der weiteren Ergänzung um die Grundlagen einer nachhaltigen Unternehmensführung in § 1 wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass die 2017 geänderte EMAS-Verordnung in Anhang I Ziffer 1 die Betrachtung des Kon-
textes der Organisation in Richtung Nachhaltigkeit ausweitet. Damit finden Nachhaltigkeitsaspekte auch konkre-
ten Eingang in das betriebliche Umweltmanagementsystem.
Zu Nummer 2
Aufgabe des Umweltgutachters oder der Umweltgutachterin ist es unter anderem, die Kontextanalyse des Unter-
nehmens oder der Organisation zu begutachten. Hierzu können spätestens seit der letzten Novelle der EMAS-
Verordnung 2017 regelmäßig auch Nachhaltigkeitsthemen zählen. Daher muss der Umweltgutachter über Kennt-
nisse der grundlegenden Inhalte eines Nachhaltigkeitsmanagements verfügen. Dies betrifft zum einen organisa-
torische Strukturen im Unternehmen, die die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen erlauben
und im Umweltmanagementsystem bereits verankert sind (Grundsatzerklärung, Festlegung von Verantwortlich-
keiten, Prozess der Ermittlung und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken, interne und externe Kommunikation
sowie jedenfalls interne Beschwerdemechanismen). Diese Kenntnisse sind im Wesentlichen bereits heute not-
wendig, da sie Inhalt eines Umweltmanagementsystems sind. Zum anderen hat der Umweltgutachter künftig über
vertieftere inhaltliche Kenntnisse in Betracht kommender Nachhalti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.868 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13439, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.372–55.240 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 52ca85e2a0204fd1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP