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Artikel 6 · BT-Drs. 19/13438 · S. 78

Zu Artikel 6 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)

Zu Artikel 6 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zur Änderung des § 188 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die Anforderungen an
die Form der Erklärung werden im Interesse einer größeren Praktikabilität erleichtert. Mit der Neuregelung wird
eine Erklärung des freiwilligen Beitritts daher auch auf (nicht qualifiziert) elektronischem Wege zugelassen.

Zu Nummer 2
Folgeänderung zur Änderung des § 188 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

BT-Drs. 19/13438 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/13438, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 303.756–304.279 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d50ff7db95ae374a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP