Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/13438 · S. 76
Zu Artikel 4 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Die Regelung ermächtigt und verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen zur Ergänzung der bereits bestehenden Pflegeberatungs-Richtlinien um diejenigen Aspekte, die im Zuge der Einbindung der Pflegeeinrich- tungen (und damit auch der Pflegeberatung) in die Telematikinfrastruktur relevant werden. Der einheitliche Stan- dard für die elektronische Dokumentation der Pflegeberatung und deren im Rahmen des § 7a des Elften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Verwendung verbessert den Service für die Pflegebedürftigen und die von der Pfle- geberatung neben den Pflegekräften betroffenen weiteren ärztlichen und nichtärztlichen Fachkräfte. Die am Ver- sorgungsprozess des Versicherten Beteiligten erhalten nach Einwilligung des/der Versicherten unmittelbar Hin- weise in einem standardisierten Format und können so notwendige Anpassungen der medizinischen oder pflege- rischen Versorgung vornehmen und somit die Patientensicherheit steigern. Zudem wird der Verwaltungsaufwand bei den Kassen verringert. Der einheitliche Standard soll die Dokumentation der Pflegeberatung einschließlich des Versorgungsplans und der Kommunikation der Inhalte der Dokumentation umfassen. Die konkreten Inhalte sowie der Umfang des Versorgungsplanes orientieren sich wie bisher an der individuellen Versorgungslage und den Vorstellungen des/der Anspruchsberechtigten. Die Kommunikation betrifft die Pflegekassen (Umsetzung der Pflegeberatung durch Leistungsgewährung), die an Pflege, Betreuung und Behandlung beteiligten Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte und nichtärztliche Leistungserbringer sowie die Beratungsstellen der Kommunen. Die Kas- senärztliche Bundesvereinigung soll als Experte bei der Erarbeitung der Ergänzung der Richtlinie b
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.465 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13438, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 293.843–301.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d50ff7db95ae374a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP