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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13437 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und
Buchstabe d Doppelbuchstabe bb
§ 1 Absatz 2a Satz 1 und Satz 4, § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und § 1 Absatz 3a Satz 1
Der Grundtatbestand des § 1 Absatz 1 Nummer 1 GrEStG setzt einen Rechtsträgerwechsel an einem inländischen
Grundstück auf Grund eines Rechtsgeschäfts voraus (z. B. Kaufvertrag). Dieser Anwendungsbereich wird um die
Ergänzungstatbestände des § 1 Absatz 2a, 3 und 3a GrEStG erweitert. Die Ergänzungstatbestände erfassen
Rechtsvorgänge, die im wirtschaftlichen Ergebnis einem auf den Erwerb des Grundeigentums gerichteten Ge-
schäft gleichkommen. Regelmäßig liegen ihnen gesellschaftsrechtliche Vorgänge zugrunde. Dabei ist der Vor-
gang, der zum Erwerb eines Gesellschaftsanteils führt, zwar das die Steuer auslösende Moment. Gegenstand der
Besteuerung ist aber nicht der Anteilserwerb als solcher, sondern ausschließlich der durch die Ergänzungstatbe-
stände fingierte Rechtsträgerwechsel an inländischen Grundstücken. Dieser führt zur Erhebung der Grunderwerb-
steuer für den fingierten Erwerb des ganzen Grundstücks.
Mit den Ergänzungstatbeständen sollen Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- und Kapitalgesell-
schaften verhindert werden. § 1 Absatz 2a GrEStG erfasst die vollständige oder wesentliche Änderung (95 Pro-
zent) des Gesellschafterbestands innerhalb einer Frist von fünf Jahren an einer grundbesitzenden Personengesell-
schaft als fingierten Grundstückserwerb. § 1 Absatz 3 GrEStG setzt die Anteilsvereinigung von mindestens
95 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft voraus. § 1 Absatz 3a GrEStG besteuert einen fiktiven Rechts-
vorgang, auf Grund dessen ein Rechtsträger eine wirtschaftli

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.982 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13437, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.199–63.181 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 172218bee1a855d0….

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