Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/13437 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 1 und Satz 4, § 1 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und § 1 Absatz 3a Satz 1 Der Grundtatbestand des § 1 Absatz 1 Nummer 1 GrEStG setzt einen Rechtsträgerwechsel an einem inländischen Grundstück auf Grund eines Rechtsgeschäfts voraus (z. B. Kaufvertrag). Dieser Anwendungsbereich wird um die Ergänzungstatbestände des § 1 Absatz 2a, 3 und 3a GrEStG erweitert. Die Ergänzungstatbestände erfassen Rechtsvorgänge, die im wirtschaftlichen Ergebnis einem auf den Erwerb des Grundeigentums gerichteten Ge- schäft gleichkommen. Regelmäßig liegen ihnen gesellschaftsrechtliche Vorgänge zugrunde. Dabei ist der Vor- gang, der zum Erwerb eines Gesellschaftsanteils führt, zwar das die Steuer auslösende Moment. Gegenstand der Besteuerung ist aber nicht der Anteilserwerb als solcher, sondern ausschließlich der durch die Ergänzungstatbe- stände fingierte Rechtsträgerwechsel an inländischen Grundstücken. Dieser führt zur Erhebung der Grunderwerb- steuer für den fingierten Erwerb des ganzen Grundstücks. Mit den Ergänzungstatbeständen sollen Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- und Kapitalgesell- schaften verhindert werden. § 1 Absatz 2a GrEStG erfasst die vollständige oder wesentliche Änderung (95 Pro- zent) des Gesellschafterbestands innerhalb einer Frist von fünf Jahren an einer grundbesitzenden Personengesell- schaft als fingierten Grundstückserwerb. § 1 Absatz 3 GrEStG setzt die Anteilsvereinigung von mindestens 95 Prozent an einer grundbesitzenden Gesellschaft voraus. § 1 Absatz 3a GrEStG besteuert einen fiktiven Rechts- vorgang, auf Grund dessen ein Rechtsträger eine wirtschaftli
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.982 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13437, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.199–63.181 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 172218bee1a855d0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP