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Artikel 9 · BT-Drs. 19/13436 · S. 141

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird wegen der Einfügung des neuen § 6b UStG, der Aufhebung des § 25d UStG sowie der
Einfügung des neuen § 25f UStG redaktionell angepasst.

Zu Nummer 2
§ 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung auf Grund der Anfügung der neuen Nummer 29 in § 4 UStG.

Zu Nummer 3
§ 1a Absatz 2a – neu –
Es handelt sich um eine ergänzende Regelung im Zusammenhang mit der Neueinfügung des § 6b UStG. Als ein
Bestandteil der dortigen Konsignationslagerregelung ist das Verbringen von Gegenständen durch einen Unter-
nehmer in einen anderen Mitgliedstaat nicht wie eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt zu behandeln.
D. h. das innergemeinschaftliche Verbringen unter diesen Umständen ist nicht steuerbar. Demzufolge kann im
Rahmen der Konsignationslagerreglung auch nicht der auf ein innergemeinschaftliches Verbringen folgende Tat-
bestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des § 1a Absatz 2 UStG ausgelöst werden. Die Regelung
beruht auf Artikel 17a Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung von Artikel 1 Nummer 1 der Richtlinie
2018/1910 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmo-
nisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels
zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 311 vom 7.12.2018, S. 3).
Drucksache 19/13436                                – 142 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 3 Absatz 1a Satz 3 – neu –
Es handelt sich um eine ergänzende Regelung im Zusammenhang mit der Neueinfügung des § 6b UStG. Als ein
Bestandteil der dortigen Konsignationslagerregelung ist das

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 85.232 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13436, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 505.011–590.243 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 57bbaeacfc002777….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP