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Artikel 5 · BT-Drs. 19/13436 · S. 129

Zu Artikel 5 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Redaktionelle Anpassung, indem der bisherige Begriff der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch den
im Genossenschaftsgesetz (GenG) zwischenzeitlich verwandten Begriff Genossenschaften ersetzt wird.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 5 Absatz 1 Nummer 1
Die ursprünglich bestehenden Monopolverwaltungen des Bundes sind zwischenzeitlich aufgehoben (vgl. zuletzt
zum 31. Dezember 2018 die Branntweinmonopolverwaltung durch Artikel 1 § 6 des Branntweinmonopolverwal-
tung-Auflösungsgesetzes vom 10. März 2017, BGBl. I S. 420). Damit bedarf es des Fortbestands der Steuerbe-
freiung nicht mehr.
Zudem wird die bisherige Verweisung auf das Erdölbevorratungsgesetz in Bezug auf die Steuerbefreiung des
Erdölbevorratungsverbandes aktualisiert und mit einer dynamischen Verweisung versehen.

Zu Buchstabe b
§ 5 Absatz 1 Nummer 10 Satz 1 und Nummer 14 Satz 1
Redaktionelle Anpassung, indem der bisherige Begriff der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch den
im GenG zwischenzeitlich verwandten Begriff Genossenschaften ersetzt wird.

Zu Nummer 3
§ 8b Absatz 4 Satz 8
Redaktionelle Änderung. Der bisherige in § 8b Absatz 4 Satz 8 KStG enthaltene Verweis auf das Zahlungs-
diensteaufsichtsgesetz wird an die aktuelle Fassung dieses Gesetzes angepasst.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
§ 8c Absatz 1 Satz 1
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgericht vom 29. März 2017, 2 BvL 6/11, (BGBl. I S. 1289),
wurde mit dem Gesetz zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2338) die Regelung zum
anteiligen Wegfall des Verlustvortrags bei Kapitalgesellschaften ersatzlos aufgehoben. Als Folge 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.432 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13436, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 462.900–475.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 57bbaeacfc002777….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP