Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 32 · BT-Drs. 19/13436 · S. 202

Zu Artikel 32 (Weitere Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)

Zu Artikel 32 (Weitere Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Nummer 1
§ 1 Absatz 7
Die Vorschrift soll an die Rechtsentwicklung angepasst werden. Der Regelungsinhalt des § 1 Absatz 7 BEEG
befindet sich als so genannte „Ausländerklausel“ bislang weitgehend gleichlautend in § 1 Absatz 3 des Bundes-
kindergeldgesetzes, in § 1 Absatz 2a des Unterhaltsvorschussgesetzes und in § 62 Absatz 2 EStG. Die gleichlau-
tenden Vorschriften enthalten zusätzliche Voraussetzungen, die nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer bei der
Inanspruchnahme von Leistungen erfüllen müssen.
Eine Anpassung dieser Vorschriften ist aufgrund der Änderungen im Aufenthaltsgesetz erforderlich, mit denen
die Aufenthaltserlaubnisse durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz über Duldung bei Ausbil-
dung und Beschäftigung neu strukturiert und ergänzt werden. Da die in §1 Absatz 7 BEEG genannten Anspruchs-
voraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften über Aufenthaltstitel anknüp-
fen, ist eine Aktualisierung erforderlich.
Die Änderung entspricht im Wesentlichen der Änderung des § 62 Absatz 2 EStG.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 203 –                        Drucksache 19/13436


Ein minderjähriger nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer ist abweichend von der Regelung in Satz 1 Num-
mer 3 erste Alternative auch dann anspruchsberechtigt, wenn er nicht erwerbstätig ist.
Von minderjährigen Anspruchsberechtigten ist eine Erwerbstätigkeit zur Begründung des Leistungsanspruches
nicht zu verlangen.

Zu Nummer 2
§ 27 Absatz 3
Durch die Vorschrift in ihrer neuen Fassung wird die Anwendung des § 1 Absatz 7 BEEG geregelt. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Änderungen des Absatzes 7 Nummer 1 bis 4 ab dem Monat des Inkrafttreten

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.076 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/13436 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/13436, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 753.083–755.159 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 57bbaeacfc002777….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP