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Artikel 25 · BT-Drs. 19/13436 · S. 199
Zu Artikel 25 (Weitere Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes)
Zu Artikel 25 (Weitere Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes) Zu Nummer 1 § 3 Nummer 5 In die Ermächtigungsvorschrift für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (§ 3 RennwLottG) wird in Nummer 5 die Ermächtigung zur Zerlegung des zuweisungsfähigen Aufkommens der Sportwettensteuer und die besonderen Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 16 Absatz 3 RennwLottG aufgenommen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 2 wird wegen der neu angefügten Nummern 4 und 5 redaktionell angepasst. Zu Buchstabe b § 7 Absatz 2 Nummer 3 Nummer 3 wird wegen der neu angefügten Nummern 4 und 5 redaktionell angepasst. Zu Buchstabe c § 7 Absatz 2 Nummer 4 und 5 – neu – Der in § 7 Absatz 2 RennwLottG geregelte Katalog der Ordnungswidrigkeiten ist um die Nummern 4 und 5 zu erweitern, die die Nichterfüllung von Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten bezüglich des zuweisungsfähigen Steueraufkommens betreffen. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 1 Die Vorschrift des nichtsteuerlichen Zuweisungsverfahrens wird nunmehr um das Aufkommen der Sportwetten- steuer, das von ausländischen Anbietern durch Wetten auf inländische Pferderennen generiert wird, erweitert. Mit der Aufnahme in den Zuweisungsmechanismus wird der langjährigen Forderung der Rennvereine Rechnung ge- tragen, die eine Durchführung von Leistungsprüfungen mangels zu geringer Zuweisungsbeträge in Gefahr sehen. Zu Buchstabe b § 16 Absatz 2 Das Sportwettensteueraufkommen, das durch Wetten auf Pferderennen im Ausland entsteht, wird nicht in das Zuweisungsverfahren einbezogen. Zu Buchstabe c § 16 Absatz 3 – neu – Die Regelung wird um einen Absatz 3 ergänzt, der dem inländischen Buchmacher und dem ausländischen Sport- wettenveranstalter besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt, die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.275 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13436, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 741.313–744.588 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 57bbaeacfc002777….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP