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Artikel 7 · BT-Drs. 19/13399 · S. 42

Zu Artikel 7 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung)
Folge der Einführung des Budgets für Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teil 1 des Neun-
ten Buches. Die Integrationsämter erhalten die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitenden
Hilfen im Arbeits- und Berufsleben einen Teil der Aufwendungen für ein Budget für Ausbildung zu übernehmen,
wie dies auch für das Budget für Arbeit geregelt ist.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13399, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 141.613–142.069 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert ef689abb7043646b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP