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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13399 · S. 30

Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 3.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 6 (Einfügung des § 140).
Zu Nummer 2
(§ 41)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Menschen mit Behinderungen im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) neben älteren und dauerhaft voll er-
werbsgeminderten Personen in den leistungsberechtigten Personenkreis nach dem Vierten Kapitel des SGB XII
einbezogen. Volljährige Leistungsberechtigte, die ein der Regelaltersgrenze entsprechendes Lebensalter noch
nicht erreicht haben, sind in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistungsberechtigt, wenn
sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (§ 43 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) in Ver-
bindung mit § 1 Nummer 2 SGB VI). Dagegen gelten Personen, die in einer WfbM das dem Arbeitsbereich vor-
gelagerte Eingangsverfahren sowie den Berufsbildungsbereich durchlaufen, nach dem SGB VI als zeitlich befris-
tet voll erwerbsgemindert. Bei diesem Personenkreis steht die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung noch
nicht fest. Sie sind deshalb nach Auffassung der Bundesregierung nach geltendem Recht nicht nach dem Vierten
Kapitel des SGB XII leistungsberechtigt. Dies begründet sich daraus, dass nach Durchlaufen von Eingangsver-
fahren und Berufsbildungsbereich der Fachausschuss einer WfbM aufgrund der dort erbrachten Maßnahmen und
erzielten individuellen Ergebnisse eine Stellungnahme abgibt. Aus der Stellungnahme ergibt sich, ob ein Mensch
mit Behinderungen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann und damit erwerbsfä-
hig ist, ob er im Arbeitsbereich einer WfbM arbeiten kann

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.810 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13399, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.784–109.594 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert ef689abb7043646b….

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