Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/13397 · S. 95
Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes) Durch die Regelung wird das bisherige Pflegestellen-Förderprogram ab dem Jahr 2021 aufgehoben. Durch die Aufhebung erst zum Jahr 2021 wird gewährleistet, dass die Regelungen zur Rückzahlung nicht zweckentspre- chend verwendeter Fördermittel, zu den Nachweispflichten der Krankenhäuser, zur Berichtspflicht des GKV- Spitzenverbands und zu den Datenübermittlungspflichten der Krankenkassen im Jahr 2020 noch anzuwenden sind.
BT-Drs. 19/13397 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/13397, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 377.987–378.474 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 43689913fed0c948….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP