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Artikel 5 · BT-Drs. 19/13397 · S. 95

Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)

Zu Artikel 5 (Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Durch die Regelung wird das bisherige Pflegestellen-Förderprogram ab dem Jahr 2021 aufgehoben. Durch die
Aufhebung erst zum Jahr 2021 wird gewährleistet, dass die Regelungen zur Rückzahlung nicht zweckentspre-
chend verwendeter Fördermittel, zu den Nachweispflichten der Krankenhäuser, zur Berichtspflicht des GKV-
Spitzenverbands und zu den Datenübermittlungspflichten der Krankenkassen im Jahr 2020 noch anzuwenden
sind.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13397, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 377.987–378.474 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 43689913fed0c948….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP