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Artikel 8 · BT-Drs. 19/13396 · S. 136
Zu Artikel 8 (Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes) Zu Nummer 1 (§ 6) Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Änderung der Ministeriumsbezeichnung. Zu Buchstabe b Die neue Regelung ist vor dem Hintergrund des mit der Versorgungsrücklage verfolgten Ziels zu sehen, Vorsorge für spätere Versorgungsausgaben zu schaffen. In der Versorgungsrücklage sollen alle Beiträge gebündelt werden, die mit diesem Ziel dem Bund zugeflossen sind. Hierzu gehören auch Versorgungszuschläge, die im Rahmen einer Abordnung eines Bundesbeamten zu einem in § 2 des Beamtenstatusgesetzes genannten Dienstherrn (also ein Land, eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine sonstige nicht der Bundesaufsicht unterstehenden Kör- perschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts) von diesem an den Bund für die Dauer der Abordnung gezahlt werden. Die Neuregelung gilt nicht für vor deren Inkrafttreten bereits vereinnahmte Versorgungszu- schläge. Zu Buchstabe c Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die geänderten Rechtsgrundlagen, nach denen ein Beamter, Richter oder Soldat Kapitalbeträge an den Bund abführen kann. Daneben wird auf den Tatbestand der Vermeidung einer Ruhensregelung durch die Abführung des Kapitalbetrages verzichtet. Künftig sollen alle Kapitalbeträge, die auf einer der genannten Grundlage an den Bund abgeführt wurden, dem Sondervermögen zugeführt werden. Zu Nummer 2 (§ 15) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung des Binnenverweises auf §§ 5, 5a des Versorgungsrücklage- gesetzes (VersRücklG). Zu Nummer 3 (§ 16) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Folgeänderung zur Änderung der Ministeriumsbezeichnung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13396 Zu Doppelbuchstabe bb Die Höhe der Zuweisungssätze ist in § 1 Absatz 1 der Versorgungsfondszuweisung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.713 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13396, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 372.728–377.441 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 78034768480c000d….
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