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Artikel 13 · BT-Drs. 19/13396 · S. 164
Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes)
Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zur Einführung des § 20a (Nummer 4). Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 46 (Nummer 12). Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 55b (siehe auch Begründung zu Nummer 16). Zu Buchstabe d Redaktionelle Folgeänderung zur Einführung des § 107 (Nummer 23). Zu Nummer 2 (§ 11b) Redaktionelle Klarstellung. Zu Nummer 3 (§ 20) Zu Buchstabe a Die redaktionelle Klarstellung erfolgt wegen der Einfügung des § 20a. Bei Verwendungen im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung handelt es sich soldatenrechtlich um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge (§ 9 der Verordnung über den Urlaub der Solda- tinnen und Soldaten in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SUrlV). Da diese entsprechenden Zeiten nunmehr in § 20a gesondert geregelt werden, ist es notwendig klarzustellen, dass entsprechende Verwendungen nicht der allgemeinen Regelung in § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unterfallen. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die Streichung erfolgt wegen der Einfügung des § 20a. Zu Doppelbuchstabe bb Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung der Nummer (siehe Doppelbuchstabe aa). Zu Nummer 4 (§ 20a) Es ist fachlich notwendig, die versorgungsrechtliche Behandlung einer Zeit im öffentlichen Dienst einer zwi- schenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts neu zu regeln. Die gegenwärtige Regelung ist verwaltungsaufwändig und für den Soldaten wegen der regelmäßig damit zusammenhängenden Ruhensregelung des § 55b in ihrer Wirkung auf seine Versorgung nur äußerst schwer überschaubar.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13396, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 464.026–515.922 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 78034768480c000d….
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