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Artikel 13 · BT-Drs. 19/13396 · S. 164

Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes)

Zu Artikel 13 (Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung zur Einführung des § 20a (Nummer 4).
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 46 (Nummer 12).
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 55b (siehe auch Begründung zu Nummer 16).
Zu Buchstabe d
Redaktionelle Folgeänderung zur Einführung des § 107 (Nummer 23).
Zu Nummer 2
(§ 11b)
Redaktionelle Klarstellung.
Zu Nummer 3
(§ 20)
Zu Buchstabe a
Die redaktionelle Klarstellung erfolgt wegen der Einfügung des § 20a.
Bei Verwendungen im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung handelt es
sich soldatenrechtlich um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge (§ 9 der Verordnung über den Urlaub der Solda-
tinnen und Soldaten in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SUrlV). Da diese entsprechenden Zeiten
nunmehr in § 20a gesondert geregelt werden, ist es notwendig klarzustellen, dass entsprechende Verwendungen
nicht der allgemeinen Regelung in § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unterfallen.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Streichung erfolgt wegen der Einfügung des § 20a.
Zu Doppelbuchstabe bb
Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung der Nummer (siehe Doppelbuchstabe aa).
Zu Nummer 4
(§ 20a)
Es ist fachlich notwendig, die versorgungsrechtliche Behandlung einer Zeit im öffentlichen Dienst einer zwi-
schenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfas-
sungsgerichts neu zu regeln. Die gegenwärtige Regelung ist verwaltungsaufwändig und für den Soldaten wegen
der regelmäßig damit zusammenhängenden Ruhensregelung des § 55b in ihrer Wirkung auf seine Versorgung nur
äußerst schwer überschaubar. 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.896 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13396, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 464.026–515.922 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 78034768480c000d….

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