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Artikel 11 · BT-Drs. 19/13396 · S. 159
Zu Artikel 11 (Änderung des Altersgeldgesetzes)
Zu Artikel 11 (Änderung des Altersgeldgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 6 Buchstabe a). Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 8). Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 9) Zu Buchstabe d Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung des § 17 (siehe auch Begründung zu Nummer 10). Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung in § 3 Absatz 5 Nummer 2 (siehe Begründung zu Buchstabe b). Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine gesetzliche Klarstellung, da auch Richter erneut in ein Dienstverhältnis als Richter beru- fen werden können. Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b. Zu Nummer 3 (§ 5) Es handelt sich um eine gesetzliche Klarstellung. Entsprechend der Begründung zum Altersgeldgesetz soll ein Familienzuschlag nicht in die Bemessungsgrundlage der altersgeldfähigen Dienstbezüge einbezogen werden (vgl. BT-Drs. 17/12479, S. 11 r. Sp.). Dies ist derzeit jedoch der Fall, da der Familienzuschlag der Stufe 1 auf Grund gesetzlicher Regelungen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BeamtVG bzw. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SVG) ruhegehaltfähig ist. Der derzeit geltende Gesetzestext steht also im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers und ist daher anzupassen. Zu Nummer 4 (§ 6) Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Einführung § 6a BeamtVG (siehe Begründung zu Artikel 9 Nummer 7). Die Regelung des § 6a BeamtVG gilt auch für Altersgeldberechtigte. Um dies im Altersgeldrecht systemkonform sicherzustellen, wird das Ende der Antragsfrist bei Anspruch auf eine laufende Alterssi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.108 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13396, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 445.429–457.537 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 78034768480c000d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP