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Artikel 11 · BT-Drs. 19/13396 · S. 159

Zu Artikel 11 (Änderung des Altersgeldgesetzes)

Zu Artikel 11 (Änderung des Altersgeldgesetzes)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 6
Buchstabe a).
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 8).
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung der Paragraphenüberschrift (siehe auch Begründung zu Nummer 9)
Zu Buchstabe d
Redaktionelle Folgeänderung zur Neufassung des § 17 (siehe auch Begründung zu Nummer 10).
Zu Nummer 2
(§ 3)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung in § 3 Absatz 5 Nummer 2 (siehe Begründung zu Buchstabe b).
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine gesetzliche Klarstellung, da auch Richter erneut in ein Dienstverhältnis als Richter beru-
fen werden können.
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b.
Zu Nummer 3
(§ 5)
Es handelt sich um eine gesetzliche Klarstellung. Entsprechend der Begründung zum Altersgeldgesetz soll ein
Familienzuschlag nicht in die Bemessungsgrundlage der altersgeldfähigen Dienstbezüge einbezogen werden (vgl.
BT-Drs. 17/12479, S. 11 r. Sp.). Dies ist derzeit jedoch der Fall, da der Familienzuschlag der Stufe 1 auf Grund
gesetzlicher Regelungen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BeamtVG bzw. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SVG)
ruhegehaltfähig ist. Der derzeit geltende Gesetzestext steht also im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers
und ist daher anzupassen.
Zu Nummer 4
(§ 6)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Einführung § 6a BeamtVG (siehe Begründung zu Artikel 9 Nummer 7).
Die Regelung des § 6a BeamtVG gilt auch für Altersgeldberechtigte. Um dies im Altersgeldrecht systemkonform
sicherzustellen, wird das Ende der Antragsfrist bei Anspruch auf eine laufende Alterssi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.108 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13396, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 445.429–457.537 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 78034768480c000d….

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