Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/12084 · S. 47
Zu Artikel 4 Nummer 2 (§ 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG)
Zu Artikel 4 Nummer 2 (§ 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG) a) In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 13 Absatz 5 Satz 1 die Wörter „die Rechtsverteidigung“ durch die Wörter „seine Rechtsverteidigung“ zu ersetzen. b) Artikel 4 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen: ‚2. § 97a ist wie folgt zu ändern: aa) Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Wenn … < weiter wie Gesetzentwurf >.“ bb) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „die Rechtsverteidigung“ durch die Wörter „seine Rechtsverteidigung“ ersetzt.‘ Begründung: Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des Sprachgebrauchs innerhalb des Entwurfs und des wei- teren Bundesrechts. Sowohl im vorliegenden Gesetzentwurf selbst (§ 8b Absatz 3 Satz 1 UWG-E) als auch überwiegend in den geltenden Bundesgesetzen (§ 2b Satz 2 UKlaG, § 14 Satz 2 GeschGehG) wird im ent- sprechenden Zusammenhang das Possessivpronomen verwendet. Zu Buchstabe b Eine entsprechende Änderung ist anlässlich der ohnehin durch Artikel 4 Nummer 2 des Gesetzentwurfs vor- gesehenen Änderungen in § 97a UrhG vorzunehmen, womit eine einheitliche Formulierung in den Bundes- gesetzen erreicht wäre. 4. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 14 Absatz 2 UWG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 14 Absatz 2 UWG-E ge- troffene Regelung zur Einschränkung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung (des sogenannten flie- genden Gerichtsstands) auf andere Rechtsgebiete wie den gewerblichen Rechtsschutz, das Presse- und Äu- ßerungsrecht und das Urheberrecht übertragen werden kann. Begründung: Die Erwägungen, die der vorgesehenen Änderung von § 14 Absatz 2 UWG zugrunde liegen, können eine Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstands“ auch für dem Lauterkeitsrecht vergleichbare Rechtsgebiete rechtfertigen. Urheber- und äußerungsrechtliche
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.940 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/12084, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.891–141.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert ee514174150c7cfd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP