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Artikel 4 · BT-Drs. 19/12084 · S. 47

Zu Artikel 4 Nummer 2 (§ 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG)

Zu Artikel 4 Nummer 2 (§ 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG)
a) In Artikel 1 Nummer 5 sind in § 13 Absatz 5 Satz 1 die Wörter „die Rechtsverteidigung“ durch die
Wörter „seine Rechtsverteidigung“ zu ersetzen.
b) Artikel 4 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:
‚2. § 97a ist wie folgt zu ändern:
aa) Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. Wenn … < weiter wie Gesetzentwurf >.“
bb) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „die Rechtsverteidigung“ durch die Wörter „seine
Rechtsverteidigung“ ersetzt.‘
Begründung:
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des Sprachgebrauchs innerhalb des Entwurfs und des wei-
teren Bundesrechts. Sowohl im vorliegenden Gesetzentwurf selbst (§ 8b Absatz 3 Satz 1 UWG-E) als auch
überwiegend in den geltenden Bundesgesetzen (§ 2b Satz 2 UKlaG, § 14 Satz 2 GeschGehG) wird im ent-
sprechenden Zusammenhang das Possessivpronomen verwendet.
Zu Buchstabe b
Eine entsprechende Änderung ist anlässlich der ohnehin durch Artikel 4 Nummer 2 des Gesetzentwurfs vor-
gesehenen Änderungen in § 97a UrhG vorzunehmen, womit eine einheitliche Formulierung in den Bundes-
gesetzen erreicht wäre.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 14 Absatz 2 UWG)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 14 Absatz 2 UWG-E ge-
troffene Regelung zur Einschränkung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung (des sogenannten flie-
genden Gerichtsstands) auf andere Rechtsgebiete wie den gewerblichen Rechtsschutz, das Presse- und Äu-
ßerungsrecht und das Urheberrecht übertragen werden kann.
Begründung:
Die Erwägungen, die der vorgesehenen Änderung von § 14 Absatz 2 UWG zugrunde liegen, können eine
Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstands“ auch für dem Lauterkeitsrecht vergleichbare Rechtsgebiete
rechtfertigen. Urheber- und äußerungsrechtliche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.940 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/12084, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.891–141.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert ee514174150c7cfd….

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