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Artikel 4 · BT-Drs. 19/11087 · S. 20

Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Um insbesondere jungen Menschen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich auch jenseits eines Hausarztbesu-
ches über das Thema Organ- und Gewebespende zu informieren, soll Grundwissen zur Organ- und Gewebespende
zukünftig verpflichtender Teil der Erste-Hilfe-Schulungen im Vorfeld des Fahrerlaubnis-Erwerbs werden. Dazu
gehört auch die Aufklärung über Möglichkeiten, die eigene Entscheidung zu dokumentieren. Daher wird der in
§ 19 Absatz 1 FeV umschriebene Pflichtinhalt der Erste-Hilfe-Schulungen entsprechend ergänzt.

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Herkunft

BT-Drs. 19/11087, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.380–70.955 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 309be84fd24168e5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP