Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/11087 · S. 20
Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung) Um insbesondere jungen Menschen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich auch jenseits eines Hausarztbesu- ches über das Thema Organ- und Gewebespende zu informieren, soll Grundwissen zur Organ- und Gewebespende zukünftig verpflichtender Teil der Erste-Hilfe-Schulungen im Vorfeld des Fahrerlaubnis-Erwerbs werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Möglichkeiten, die eigene Entscheidung zu dokumentieren. Daher wird der in § 19 Absatz 1 FeV umschriebene Pflichtinhalt der Erste-Hilfe-Schulungen entsprechend ergänzt.
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Herkunft
BT-Drs. 19/11087, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.380–70.955 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 309be84fd24168e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP