Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/11087 · S. 19
Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zur Stärkung der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende werden im Transplantationsgesetz neue Aufklä- rungspflichten zu den rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen einer Organ- und Gewebespende ein- geführt. Eine Schlüsselrolle bei der Information spielen die Hausärztinnen und Hausärzte (siehe oben unter Arti- kel 1 Nummer 2 Buchstabe b). Die Beratung soll die in § 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes genannten Beratungsinhalte umfassen. Dies sind neben dem Hinweis auf Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebe- spende unter anderem die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern einschließlich der Bedeutung einer abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende und des Entscheidungsrechts der nächsten. Die Hausärzte sollen zu diesem Zweck geeignete Auf- klärungsunterlagen bereithalten und den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung muss die Arztpraxen für die Beratung mit geeigneten Aufklärungsunterlagen aus- statten. Bereits im November 2018 wurden nach einer Ankündigung der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf- klärung rund 30.000 Hausarztpraxen mit Informationsmaterialien zur Organ- und Gewebespende ausgestattet. Die im Transplantationsgesetz neu verankerte Beratung durch die Hausärztinnen und Hausärzte ist als zusätzliche hausärztliche Leistung zeitgebunden und wird entsprechend extrabudgetär vergütet. Der Bewertungsausschuss beschließt gemäß dem neuen § 87 Absatz 2b Satz 5 eine entsprechende Anpassung der im einheitlichen Bewer- tungsmaßstab für ärztliche Leistungen aufgeführten hausärztlichen Leistungen. Die Leistung ist pro Patient alle zwei Jah
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.040 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/11087, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.093–69.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 309be84fd24168e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP