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Artikel 3 · BT-Drs. 19/11085 · S. 123
Zu Artikel 3 (Änderung des Grundsteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Grundsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Eine Inhaltsübersicht wurde dem Grundsteuergesetz vorangestellt. Zu Nummer 2 § 2 Die Vorschrift wurde unter Berücksichtigung der neuen bewertungsrechtlichen Definitionen angepasst. Zu Nummer 3 § 10 Absatz 2 – aufgehoben – und Absatz 2 – neu – Die neue Fassung der Vorschrift trägt durch Wegfall des bisherigen Absatzes 2 den bewertungsrechtlichen Än- derungen bei Erbbaurechtsgrundstücken Rechnung. Der bisherige Absatz 3 wird entsprechend Absatz 2. Zu Nummer 4 § 13 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Schreibweise. Zu Nummer 5 § 14 Die Steuermesszahl wurde an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswir- kungen sowie redaktionell an eine zeitgemäße Sprache angepasst. Zu Nummer 6 § 15 Absatz 1 Die Steuermesszahlen wurden an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Aus- wirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Absatz 2 Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis. Aus diesem Grund ist allgemein anerkannt, dass es sich bei der Schaffung und Verfügbarmachung von ausreichendem Wohnraum um einen überragenden Gemeinwohlbelang handelt. Drucksache 19/11085 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 (BGBl. 2007 I S. 194) aner- kannt, dass – bei den weiteren sich an die Bewertung anschließenden Schritten – zur Bestimmung der Steuerbe- lastung der Gesetzgeber Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verscho- nungsregelungen, berücksichtigen darf. Im Rahmen eines dynamischen Massenverfahrens kann eine zielgenaue und normenklare Verschonungsregelung in Form eines Absc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.501 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/11085, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 323.363–333.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3D4 · Prüfwert 390e45df003a4aff….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP