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Artikel 3 · BT-Drs. 19/11006 · S. 26

Zu Artikel 3 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(§ 27a)
Nach dem sich ab 1. Januar 2020 ergebenden Wortlaut von § 27a Absatz 4 Satz 4 ist der Ausschluss einer abwei-
chenden Regelsatzfestsetzung bei Menschen mit Behinderungen, die in der besonderen Wohnform nach § 42a
Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 (ebenfalls in der Fassung ab 1. Januar 2020) leben, durch einen redaktio-
nellen Fehler nicht vollständig (Verweisungsfehler). Bei der Prüfung, ob die Höhe der Aufwendungen von Un-
terkunft und Heizung angemessen sind, werden nach § 42a Absatz 5 SGB XII neben der Miete und den damit
üblicherweise mit eingerechneten Nebenkosten nach dessen Satz 4 auch weitere Aufwendungen als Bedarfe für
Unterkunft und Heizung anerkannt. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die von Leistungsberechtigten an-
sonsten aus dem monatlichen Regelsatz zu finanzieren sind. Für diese Aufwendungen soll nach dem BTHG keine
abweichende Regelsatzfestsetzung in Form einer Absenkung des Regelsatzes zur Kompensierung der dadurch
verursachten Erhöhung der als angemessen anerkannten Miete erfolgen. Damit soll Folgendes erreicht werden:
–    Mit der Einrechnung zusätzlicher Kosten in die Miete wird die für die Anerkennung von angemessenen
     Bedarfen für Unterkunft und Heizung von der Regelung für die stationäre Einrichtung übernommene Be-
     grenzung überschritten. Dies sind 100 Prozent der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwen-
     dungen für die durchschnittliche Warmmiete im örtlichen Zuständigkeitsbereich des ausführenden Trägers.
     Durch die Einrechnung der in § 42a Absatz 5 Satz 4 Nummer 1 bis 4 genannten zusätzlichen Aufwendungen
     kann die Begrenzung für die angemessene Miete auf bis zu 125 Prozent der durchschnittlichen Warmmiete
     angehoben 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.082 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/11006 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/11006, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.824–102.906 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10f5df5dd1830ef7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP