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Artikel 1 · BT-Drs. 19/10899 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) Zu Nummer 1 Nummer 1 enthält eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung einer neuen Vorschrift in Kapitel 5 Abschnitt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. Zu Nummer 2 Die Änderung in Nummer 1 stellt klar, dass der Ausnahmegrund erfordert, dass der drohende oder bereits einge- tretene Schaden „ernst“, d. h. mehr als nur geringfügig und damit von einigem Gewicht ist. Entgegen einer in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auslegung ist das Vorliegen einer unzumutbaren Belastung im Sinne des § 67 Absatz 2 Satz 1 jedoch nicht erforderlich, insbesondere bedarf es keiner Existenzgefährdung oder eines un- erträglichen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Regelung setzt die Erheblichkeitsschwelle des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG sowie des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe a, dritter Spiegelstrich der Richtlinie 2009/147/EG um, welche das Vorliegen „ernster“ bzw. „erheblicher“ Schäden fordern. Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herden- schutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden. Drucksache 19/10899 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 3 § 45a Absatz 1 Satz 1 sieht nach landesrechtlichem Vorbild und entsprechend Ziffer III. 12 des Beschlusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/2981; Plenarprotokoll vom 28. Juni 2018, S. 4249) ein Fütte- rungsverbot für wildlebende Exemplare der Art Wolf vor. Das Füttern von Wölfen kann zu starker Gewöhnung an den Menschen führen und ist nicht zu tolerieren, da von derart konditionierten Wölfen eine Gefahr für Men- schen ausgehen kann. Die wenigen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.888 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/10899, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.382–24.270 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c3841df95d48c609….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP