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Artikel 2 · BT-Drs. 19/10816 · S. 91

Zu Artikel 2 (Änderung der Wohngeldverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Wohngeldverordnung)
Zu Nummer 1
(Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der aktualisierten Bezeichnung der Anlage zu § 1 Absatz 3.
Zu Nummer 2
(§ 13 WoGV – Belastung aus der Bewirtschaftung)
Bei der Änderung handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung.
Drucksache 19/10816 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 3
(§ 17 WoGV – Abgleichszeitraum und Übermittlungsverfahren)
Einmal pro Jahr werden alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die innerhalb der dem automatisierten
Datenabgleich vorangegangenen zwölf Kalendermonate bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wur-
den, in den sogenannten großen Abgleich hinsichtlich der Kapital- und Zinserträge mit dem Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) einbezogen. Inzwischen aktualisiert das BZSt die Daten bereits zur Jahresmitte (vergleiche auch
§ 1 Absatz 1 Satz 2 Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung hinsichtlich des Datenabgleichs mit der Bunde-
sagentur für Arbeit). Der Abgleich kann daher vom vierten auf das dritte Kalendervierteljahr vorgezogen werden.
Je schneller den Wohngeldbehörden die Daten zu Kapital- und Zinserträgen vorliegen, umso eher kann eine ge-
gebenenfalls rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld aufgedeckt und zu viel gezahltes Wohngeld zurück-
gefordert werden. § 17 Absatz 1 Satz 2 ist dementsprechend zu ändern.
Zu Nummer 4
(§ 18 WoGV – Einzelheiten des automatisierten Datenabgleichs)
Der Datenabgleich zwischen der Datenstelle und den Wohngeldbehörden wird um die Daten zu den Leistungen
der Hilfe zum Lebensunterhalt, die die Sozialhilfeträger der Datenstelle nach § 118 Absatz 2 SGB XII übermit-
teln, erweitert. Der erweiterte Datenabgleich ist zur Aufdeckung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld
geb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10816, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.039–161.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 29e324e9f4a21345….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP