Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/10523 · S. 105
Zu Artikel 3 (Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Der Bewertungsausschuss hat den einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) einschließ- lich der Sachkosten daraufhin zu überprüfen, wie der Aufwand, der den verantwortlichen Gesundheitseinrichtun- gen im Sinne von § 2 Nummer 4 Buchstaben b und d des Implantateregistergesetzes in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund ihrer Verpflichtungen nach dem Implantateregistergesetz entsteht, angemessen abgebildet werden kann. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung hat der Bewertungsausschuss eine Anpassung des EBM bis zum 30. September 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu beschließen. Dies ist auch Grundlage der einheitlichen Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte beim ambulanten Operieren gemäß § 7 des Ver- trages nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Kran- kenhaus – (AOP-Vertrag). Bei der Beschlussfassung durch den Bewertungsausschuss ist den Regelungen zum Vergütungsausschluss nach § 35 Implantateregistergesetz angemessen Rechnung zu tragen. Implantierbare Medizinprodukte werden nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich verwen- det. So werden z. B. Koronarstents und Intraokularlinsen vorwiegend ambulant durch Vertragsärztinnen und Ver- tragsärzten oder Krankenhäuser implantiert. Daher besteht eine Meldepflicht auch für ambulant durchgeführte Implantationen. Welche Implantate meldepflichtig sind, wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse des Bewertungsausschusses werden die neuen Leistungen einschließlich der Sachkosten, da sie über den bisherigen regelhaften Leistungsanspruch in der vertragsärztlichen Versorgung hinausgehen, zwei Jahre e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.740 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/10523, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 358.675–364.415 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 4fee7d2d84bd6685….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP