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Artikel 11 · BT-Drs. 19/10348 · S. 41

Zu Artikel 11 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes – LuftVG)

Zu Artikel 11 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes – LuftVG)
Zu Nummer 1 (§ 57 LuftVG)
In § 57 Absatz 5 Satz 10 LuftVG wird der Verweis aufgrund der Änderung von § 57b Absatz 2 Satz 1 LuftVG
und in Absatz 7 Satz 2 aufgrund der Änderung von § 32 Absatz 5 VSBG angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 57a LuftVG)
In § 57a Absatz 4 Satz 6 LuftVG wird der Verweis aufgrund der Änderung von § 57b Absatz 2 Satz 1 LuftVG
und in Absatz 6 aufgrund der Änderung von § 32 Absatz 5 VSBG angepasst.
Drucksache 19/10348                                   – 42 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 3 (§ 57b LuftVG)
Der Ablehnungsgrund in § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LuftVG soll auf die Fälle beschränkt werden, in denen
der Anspruch bereits bei Gericht rechtshängig ist oder war. Die Anpassung erfolgt entsprechend der Begründung
zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Entwurfs. Dies gilt auch für die Änderung in Absatz 2 Satz 2. Zudem
soll auch im Bereich der Luftverkehrsschlichtung durch § 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 VSBG-E
für die Fälle einer parallelen Musterfeststellungsklage ein für die Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Bei-
legung von Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen gegen Luftfahrtunternehmen nach den §§ 57, 57a
LuftVG zwingender Ablehnungsgrund geschaffen werden. Hierfür besteht ein Regelungsbedürfnis, da die allge-
meine Auffangnorm des § 57d LuftVG und damit die Verweisung in das VSBG nur gilt, soweit das LuftVG oder
die Luftverkehrsschlichtungsverordnung keine Regelungen zu einer bestimmten Frage treffen. Solche Spezialre-
gelungen zur Ablehnung bzw. Ablehnungsbefugnis im Bereich der Luftverkehrsschlichtung enthalten die § 57b
Absatz 2 und 3 LuftVG jeweils in Verbindung mit § 12 Luftverkehrsschlichtungsverordnung. Als Folgeänderung
werde

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.124 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10348, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.250–156.374 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 07b989839db49b06….

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