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Artikel 4 · BT-Drs. 19/10053 · S. 29
Zu Artikel 4 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung) Zu Nummer 1 Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird weiter als bisher für Geduldete geöffnet. Wie bisher können Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG eine Teilnahmeberechtigung erhalten (§ 4 Ab- satz 1 Satz 2 Nummer 1). Personen mit einer Duldung aufgrund anderer Vorschriften können eine Teilnahmebe- rechtigung erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder c oder Drucksache 19/10053 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nummer 3 vorliegen und sie sich seit mindestens sechs Monaten geduldet im Bundesgebiet aufhalten (§ 4 Ab- satz 1 Satz 2 Nummer 2). Durch die Bezugnahme auf § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, c beziehungs- weise Nummer 3 ist gewährleistet, dass nach dieser Vorschrift Geduldete keine Teilnahmeberechtigung erhalten können, wenn sie aufgrund eines aufenthaltsrechtlichen Verbots, ihnen eine Erwerbstätigkeit zu erlauben, per- spektivisch keine Erwerbstätigkeit ausüben können: Es können sich nur Personen ausbildungsuchend, arbeitsu- chend oder arbeitslos melden beziehungsweise in Maßnahmen nach dem Zweiten Unterabschnitt des Dritten Ab- schnitts des Dritten Kapitels oder § 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III gefördert werden (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a), die grundsätzlich vermittlungsfähig sind. Dies ist bei Personen, die aufgrund eines aufenthaltsrecht- lichen Verbots, ihnen eine Erwerbstätigkeit zu erlauben, perspektivisch keine Erwerbstätigkeit ausüben können, nicht der Fall. Bei Beschäftigten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c) und Auszubildenden während einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 SGB III (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) liegt eine Be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.211 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/10053, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.113–98.324 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1488782cc1e201d2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP