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Artikel 4 · BT-Drs. 19/10053 · S. 29

Zu Artikel 4 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung)
Zu Nummer 1
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird weiter als bisher für Geduldete geöffnet. Wie bisher können
Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG eine Teilnahmeberechtigung erhalten (§ 4 Ab-
satz 1 Satz 2 Nummer 1). Personen mit einer Duldung aufgrund anderer Vorschriften können eine Teilnahmebe-
rechtigung erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder c oder
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Nummer 3 vorliegen und sie sich seit mindestens sechs Monaten geduldet im Bundesgebiet aufhalten (§ 4 Ab-
satz 1 Satz 2 Nummer 2). Durch die Bezugnahme auf § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, c beziehungs-
weise Nummer 3 ist gewährleistet, dass nach dieser Vorschrift Geduldete keine Teilnahmeberechtigung erhalten
können, wenn sie aufgrund eines aufenthaltsrechtlichen Verbots, ihnen eine Erwerbstätigkeit zu erlauben, per-
spektivisch keine Erwerbstätigkeit ausüben können: Es können sich nur Personen ausbildungsuchend, arbeitsu-
chend oder arbeitslos melden beziehungsweise in Maßnahmen nach dem Zweiten Unterabschnitt des Dritten Ab-
schnitts des Dritten Kapitels oder § 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III gefördert werden (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
Buchstabe a), die grundsätzlich vermittlungsfähig sind. Dies ist bei Personen, die aufgrund eines aufenthaltsrecht-
lichen Verbots, ihnen eine Erwerbstätigkeit zu erlauben, perspektivisch keine Erwerbstätigkeit ausüben können,
nicht der Fall. Bei Beschäftigten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c) und Auszubildenden während einer
Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 SGB III (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) liegt eine Be

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.211 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/10053, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.113–98.324 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1488782cc1e201d2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP