Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/10053 · S. 29
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 und Nummer 2 Der Integrationskurs wird weiter als bisher für bestimmte Gruppen von Gestatteten geöffnet, um ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern. Ziel ist, ihnen durch den frühzeitigen Erwerb deutscher Sprachkenntnisse die Aufnahme einer Beschäftigung zu erleichtern. Hierdurch soll die Abhängigkeit dieser Per- sonengruppe von Sozialleistungen reduziert beziehungsweise vermieden werden. Wie bisher können Gestattete, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, an Integrationskursen teilnehmen. Darüber hinaus können Gestattete künftig an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn sie sich seit mindestens neun Mo- naten gestattet im Bundesgebiet aufhalten und zum Zeitpunkt der Zulassung zur Teilnahme bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet oder beschäftigt sind oder in einer Berufsaus- bildung im Sinne von § 57 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch stehen oder in Maßnahmen nach dem Zweiten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts des Dritten Kapitels oder § 130 Absatz 1 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden. Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a AsylG stam- men, können zur Teilnahme an einem Integrationskurs nicht zugelassen werden. Wie bisher bauen im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung die Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförde- rung für Gestattete in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf (§ 45a Absatz 1 Satz 2 AufenthG). Gestattete haben hierbei nach Bedarf Zugang zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung, es gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Zulassung zum Integrationskurs. Asylbewerber, die a
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.954 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/10053, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.159–95.113 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1488782cc1e201d2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP