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Artikel 1 · BT-Drs. 19/10052 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Zu Buchstabe a (§ 1 Absatz 1 Nummer 1a – neu –) Mit der Änderung des § 55 des Asylgesetzes (AsylG) durch das Integrationsgesetz vom 31. Mai 2016 entsteht die ausländerrechtliche Gestattung grundsätzlich mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises und ist nicht mehr wie Drucksache 19/10052 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zuvor regelmäßig an die Äußerung des Asylgesuches (§ 13 Absatz 1 AsylG) geknüpft. Als leistungsrechtliche Folgeänderung musste für die Fälle, in denen ein Asylgesuch geäußert, jedoch noch kein Ankunftsnachweis aus- gestellt ist, eine Leistungsberechtigung geschaffen werden, um Regelungslücken im persönlichen Anwendungs- bereich zu schließen. Zu Buchstabe b (§ 1 Absatz 3 Satz 1) Die bisherige Regelung für den Fall, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländer als Asylbe- rechtigte anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn die Entschei- dung noch nicht unanfechtbar ist, entfällt. Durch die Änderung wird der Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in andere Leistungssysteme, wie das SGB II und das SGB XII, daran geknüpft, dass grundsätzlich das Entfallen der Leistungsvoraussetzung nach dem AsylbLG maßgeblich ist. Durch die Aufhebung der Regelung über einen früheren Rechtskreiswechsel im Fall einer noch nicht unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung, werden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung vermieden, wenn die gerichtliche Entscheidung in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Zu Nummer 2 (§ 1a) Folgeänderung zu Nummer 1. Zu Nummer 3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 2 und 3 – neu – Durch den neuen § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird eine Förderl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 53.180 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/10052, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.587–104.767 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1a8b299ae0802203….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP