Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/10047 · S. 50
Zu Artikel 5 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 5, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der Europäi- schen Union oder einem am Verteilmechanismus nach der Verordnung (EU) 2013/604 des europäischen Parla- ments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mit- gliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/10047 gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Dublin-III-Verordnung) teilnehmenden Drittstaat in- ternationaler Schutz gewährt worden ist, der fortbesteht, haben zukünftig nach der Neuregelung ausdrücklich keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Sätze 2 bis 8 des Absatzes 4 ent- halten eine Regelung über Überbrückungsleistungen. Diese werden grundsätzlich nur für einen Zeitraum von zwei Wochen einmalig innerhalb von zwei Jahren erbracht. Dies beruht auf dem Umstand, dass es sich bei dem be- troffenen Personenkreis grundsätzlich um Ausländer handelt, bei denen typisierendend davon auszugehen ist, dass sie erst vor sehr kurzer Zeit nach Deutschland eingereist sind. Daher ist die Annahme gerechtfertigt, dass es für sie im Regelfall mit keinem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, Deutschland kurzfristig wieder zu ver- lassen und in das Land zurückzukehren, durch das ihnen internationaler Schutz gewährt worden ist, solange dieser Schutz fortbesteht. Härtefällen wird durch die Regelungen in den Sätzen 5 bis 8 Rechnung getragen. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c Durch die Änderung wird die Regelung im Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/10047, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.390–190.229 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 7fa95cea0627710d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP