Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/9769 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die bisher in § 2 Nummer 3 enthaltene Legaldefinition des Begriffs „Energie“ war an die Begriffsbestimmung aus Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2006/32/EG angelehnt. Die Richtlinie 2006/32/EG wurde mittlerweile durch die Richtlinie 2012/27/EU abgelöst. Die hier vorgenommene Änderung knüpft praxisgerecht an die in der Richtlinie 2012/27/EU enthaltene neue Definition von Energie an, indem auf alle handelsüblichen Energieformen verwiesen wird. Zu Buchstabe b Ein Abstellen auf die Räumlichkeiten oder Einrichtungen des Endkunden, in dem eine Energiedienstleistung oder eine andere Energieeffizienzmaßnahme durch den Energie-dienstleister erbracht werden muss, entspricht nicht der Realität auf dem Energiedienstleistungsmarkt. Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen wer- den auch telefonisch oder auf digitalen Wegen erbracht. Dabei handelt es sich um einen nicht zu vernachlässigen- den Bereich des Energiedienstleistungsmarktes. Mit der Streichung der Anforderung, dass die Aktivität in den Räumlichkeiten oder Einrichtungen des Endkunden erbracht werden muss, wird diesem Umstand Rechnung ge- tragen. Zu Buchstabe c Die bisher geltende Legaldefinition der Energiedienstleistung wird entsprechend der Weiterentwicklung des Ener- giedienstleistungsmarktes angepasst. Danach ist eine Energiedienstleistung jede durch Dritte vertraglich erbrachte Tätigkeit, durch welche die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vorbereitet, unterstützt, geplant oder durchgeführt wird. Dabei sind neben vertraglich erbrachten Tätigkeiten, die eine Umsetzung von Energieeffi- zienzmaßnahmen konkret planen oder durchführen, auch solche vorgelagerten Tätigkeiten e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.178 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/9769, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.420–66.598 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert be83d62ac81e6791….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP