Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 19/9738 · S. 132

Zu Artikel 2 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a (§ 2 Absatz 7)
Umsetzung der Definition aus Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 7 Absatz 1 der Änderungsrichtli-
nie.
Zu Buchstabe b (§ 2 Absätze 7a-7e (neu))
Umsetzung der neuen Definitionen der Änderungsrichtlinie in Artikel 3.
Zu Absatz 7a (neu)
In der Definition wird der Begriff der Planung verwendet. Planung im Sinne dieses Gesetzes um-
fasst die systematische Vorbereitung aller Maßnahmen, die auf den Ausbau, die Instandhaltung,
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 131 – Drucksache 19/9738
die Erneuerung und die Umrüstung von Eisenbahnanlagen gerichtet sind. Die Ergänzung „darauf
bezogene“ stellt klar, dass nur die mit dem Ausbau verbundenen Pläne, Planungen und Baumaß-
nahmen umfasst sind.
Aus den Erwägungsgründen der Richtlinie (EU) 2016/2370 (Nr. 13) geht hervor, dass die Regu-
lierungsstellen zur Überwachung der dort aufgeführten Aufgaben zuständig sein sollten, weil sie
sicherstellen sollen, dass die Infrastrukturbetreiber bei der Ausübung der Aufgaben nicht diskrimi-
nieren. Dieser Ansatz wird durch Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2016/2370
umgesetzt. Bereits im Stadium der Planung von Vorhaben, durch die der reguläre Betrieb auf ei-
ner Eisenbahnstrecke beeinträchtigt wird, besteht die Möglichkeit von Diskriminierungen der Zu-
gangsberechtigten.
Zu Absatz 7b (neu)
Verkehrsmanagement (Verkehrsdurchführung) ist das tatsächliche Zurverfügungstellen der Schie-
nenwege zur Nutzung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen, indem der Betreiber der Schie-
nenwege die nötigen Fahrstraßen einstellt, die Leit- und Sicherungstechnik bedient, und mittels
geeigneter dispositiver Maßnahmen auf Abweichungen vom Plansoll des Fahrplans, Störungen
und Ausfälle der Eisenb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.186 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/9738 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/9738, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 223.821–235.007 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert ff0202defb11bcc3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP