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Artikel 1 · BT-Drs. 19/9738 · S. 113
Zu Artikel 1 (Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Anpassung der Inhaltsübersicht Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Buchstabe a (§ 1 Absatz 4a) Umsetzung der neuen Definition der Änderungsrichtlinie. Eine Zugtrasse ist nach § 1 Abs. 20 derjenige Anteil der Schienenwegkapazität, der erforderlich ist, damit ein Zug zu einer bestimmten Zeit zwischen zwei Orten verkehren kann. Soweit der Be- treiber der Schienenwege bei der Zuweisung der Zugtrasse die Infrastruktur eines Betreibers einer Serviceeinrichtung beansprucht, ist es erforderlich, dass er eine Abstimmung im Sinne von § 47 Abs. 9 ERegG herbeiführt. Zu Buchstabe b (§ 1 Absätze 22a-22d) Umsetzung der neuen Definitionen der Änderungsrichtlinie, relevant insbesondere für die Ent- flechtungsvorschriften in §§ 8 ff.. Zu Absatz 22a: Hauptinfrastrukturbetreiber ist die DB Netz AG, siehe Begründung zu § 2 Absatz 3 ERegG. Kleinere Abweichungen bei der 1:1-Umsetzung des Textes der Richtlinie, da die Verbindlichkeit von Vereinbarungen nach nationalem Recht ohnehin gegeben ist; sie bedarf daher keiner besonde- ren Regelung. Zu Absatz 22b und 22c: Die Begriffe sind weiter gefasst, als die deutschen Begriffe „Vorstand“ und „Aufsichtsrat“, da sie die Funktion des Organs unabhängig von der Rechtsform beschreiben. Zu Buchstabe c (Absatz 25): Die neue, aus der Richtlinie stammende Definition ersetzt die vorherige, rein nationale Definition des integrierten Unternehmens. Die bisherige Definition wird nicht mehr benötigt. Drucksache 19/9738 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Definition ist insbesondere für die Entflechtungsvorschriften in §§ 8 ff. relevant. In Nummer 3 muss das EVU von dem Betreiber der Schienenwege, dessen Netz es nutzt, kontrolliert werden. Die Formulierung der Richtlinie wurde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 38.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/9738, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.820–223.821 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert ff0202defb11bcc3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP