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Artikel 9 · BT-Drs. 19/9739 · S. 122
Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des SE-Ausführungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des § 34 Absatz 4 Satz 2) Eine gesonderte Anpassung der hier geregelten Änderungen des Aktiengesetzes auf die europäische Aktienge- sellschaft (SE) ist nicht erforderlich. Für die dualistische SE ergibt sich dies bereits daraus, dass Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c Unterpunkt ii, Artikel 10 Verordnung (EG) Nummer 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. L 294 vom 10.11.2001, S. 1) (SE-Verordnung) die Vorschrif- ten des Aktiengesetzes umfangreich für anwendbar erklären. In der monistischen SE treffen die §§ 21 bis 49 SE- Ausführungsgesetz (SEAG) Sonderregelungen für die §§ 76 bis 116 AktG. Im Rahmen dieser Sonderregelungen verweist § 40 Absatz 7 SEAG allerdings auf die §§ 87 bis 89 AktG, welche nunmehr auch den neuen § 87a AktG- E umfassen werden. Zudem erklärt § 38 SEAG den § 113 AktG und somit auch die dort vorgesehenen Änderun- gen für entsprechend anwendbar. Die in Artikel 9 Nummer 1 vorgesehenen Änderungen des SE-Ausführungsgesetzes bezwecken lediglich die Kor- rektur eines Redaktionsversehens anlässlich der Umsetzung der 2. ARRL. So wurde die Plenarzuständigkeit des Aufsichtsrats für die Vorstandsvergütung in § 107 Absatz 3 Satz 3 AktG nicht in § 34 SEAG für die monistische SE nachvollzogen. Dies wird nunmehr nachgeholt. Zu Nummer 2 (Einfügung von Satz 6 bis 8 in § 34 Absatz 4) Die Änderung von § 34 Absatz 4 SEAG regelt für die monistische SE die Einrichtung des Ausschusses gemäß § 107 Absatz 3 Satz 4 bis 6 AktG-E im Hinblick auf Geschäfte mit nahestehenden Personen. Bei der dualistisch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 123 – Drucksache 19/9739 organisierten SE sind die entsprechenden Vorschriften des AktG bereits gemäß Artikel 9 Ab
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.014 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/9739, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 501.035–503.049 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert cb934153f174b064….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP