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Artikel 17 · BT-Drs. 19/9491 · S. 128
Zu Artikel 17 (Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes)
Zu Artikel 17 (Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes) Zu Nummer 1 (Abschnitt 1) Redaktionelle Änderung der Abschnittsüberschrift. Zu Nummer 2 (§ 1) Das Unterhaltssicherungsgesetz hat mit seiner Neufassung vom 29. Juni 2015 Anreize für mehr Reservistendienst geschaffen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass allein finanzielle Anreize für Reservistinnen und Reservisten nicht ausreichend sind, um diese zu bewegen, im Jahr mehr als 14 und bis zu 30 Tagen Reservistendienst zu leisten. In vielen Fällen fehlt aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Bereitschaft der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 129 – Drucksache 19/9491 die Bundeswehr zu unterstützen. Allein eine Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch morali- sche Anerkennung hatte bislang keinen ausreichenden Erfolg. Insofern soll nunmehr durch eine finanzielle Entlastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen längeren Reservistendienst ihrer Beschäftigten unterstützen. Im Rahmen zuvor jährlich festgelegter Volumen soll der Bundeswehr die Möglichkeit gegeben werden, der Ar- beitgeberin oder dem Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Arbeitgeberin oder der Ar- beitgeber muss rechtzeitig vor Beginn der Wehrübung den Antrag stellen und erhält bei noch vorhandenen einge- planten finanziellen Mitteln im Einzelplan 14 eine positive Entscheidung. Nach der tatsächlich durchgeführten Wehrübung soll dann die finanzielle Unterstützung ausgezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung ent- steht erst durch eine positive Entscheidung über den Antrag. Die Wehrübung muss aus unmittelbar zusammen- hängenden Wehrübungstagen bestehen. Zu Buchstabe a (§ 1 Absatz 2) Nach den Angaben
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.888 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 327.041–331.929 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP