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Artikel 14 · BT-Drs. 19/9491 · S. 121

Zu Artikel 14 (Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes)

Zu Artikel 14 (Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes)
Zu Nummer 1
(§ 4)
Zu Buchstabe a
(§ 4 Absatz 2)
§ 4 Absatz 2 sieht nun eine wählergruppenübergreifende Wahl der Vertrauenspersonen an Universitäten vor. Dies
dient der Verwaltungsvereinfachung und trägt dem Umstand Rechnung, dass Offiziersanwärter zu der Wähler-
gruppe der Unteroffiziere zählen. Neuwahlen auf Grund von Beförderungen der Studierenden zum Leutnant und
des daraus resultierenden Wechsels der Wählergruppe werden somit vermieden.
Mit Blick auf die nunmehr gesetzlich angeordnete wählergruppenübergreifende Wahl ist § 4 Absatz 2 Satz 1 da-
hingehend anzupassen, dass von den Studierenden im Gegensatz zur derzeitigen Regelung nur noch eine Vertrau-
ensperson im jeweiligen Wahlbereich zu wählen ist.
Zu Buchstabe b
(§ 4 Absatz 6 Satz 2)
Zwecks sprachlicher Angleichung wird in § 4 Absatz 6 Satz 2 das Wort „laufbahnübergreifend“ durch das Wort
„wählergruppenübergreifend“ ersetzt.
Drucksache 19/9491 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
(§ 14 Absatz 1 Satz 2)
Der Verweis auf die Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz ist auf Grund der zwi-
schenzeitlich erfolgten Neufassung der Wahlverordnung (BGBl. I 2017 S. 1506) redaktionell anzupassen.
Zu Nummer 3
(§ 23)
Zu Buchstabe a
(§ 23 Absatz 1)
Durch die Ergänzung in § 23 Absatz 1 wird klargestellt, dass im Falle des § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 (Gel-
tendmachung von Ersatzansprüchen) die Beteiligung der Vertrauensperson durch den Disziplinarvorgesetzten und
nicht, wie nach dem Gesetzeswortlaut des § 23 Absatz 1 vorgesehen, durch den Vorgesetzten, der für die Maß-
nahme zuständig ist, erfolgt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Geltendmachung von Ersatzansprüchen
in der Zuständigkeit der schadensbea

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.058 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 303.848–309.906 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP