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Artikel 13 · BT-Drs. 19/9491 · S. 120

Zu Artikel 13 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes)

Zu Artikel 13 (Änderung des Reservistinnen- und Reservistengesetzes)
Zu Nummer 1
(Überschrift)
Sprachliche Vereinfachung.
Zu Nummer 2
(§ 1 Satzteil vor Nummer 1)
Sprachliche Anpassung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 121 – Drucksache 19/9491
Zu Nummer 3
(§ 3)
Früheren Soldatinnen und früheren Soldaten kann derzeit gestattet werden, außerhalb eines Wehrdienstverhält-
nisses die ihrem Dienstgrad entsprechende Uniform mit dem für Reservistinnen und Reservisten vorgesehenen
besonderen Kennzeichen („Reservistenkordel“) zu tragen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 des Reservistengesetzes). Die-
ses Unterscheidungszeichen soll künftig wegfallen, um die Anerkennung und Wertschätzung dieses Personen-
kreises deutlicher zum Ausdruck zu bringen und einen weiteren Motivationsfaktor für das Engagement in der
Reserve zu schaffen. Die Zusammengehörigkeit von Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reser-
visten wird hierdurch sichtbar unterstrichen.
Das sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Die
damit einhergehende Neuausrichtung der Bundeswehr sowie die Aussetzung der verpflichtenden Einberufung
zum Grundwehrdienst haben die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Reservistinnen und Reservisten er-
heblich erweitert. Ihnen kommt in besonderem Maße die Wahrnehmung einer authentischen Mittlerfunktion für
die Bundeswehr in der Gesellschaft zu.
Die Möglichkeit, unter bestimmten Vorgaben die Uniform tragen zu dürfen, steigert die Authentizität und die
Verbundenheit zur Bundeswehr nachhaltig. Die Uniformtrageerlaubnis ist durch die Reservistinnen und Reser-
visten stets mitzuführen, wenn die Uniform getragen wird (§ 6 Absatz 4 Satz 1 der Uniformverordnung), damit
die Berechtigung zum Tragen der Uniform jederzeit überprüft

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.286 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 301.562–303.848 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP