Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 19/9491 · S. 99

Zu Artikel 1 (Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Mit der Änderung wird die bisher fehlende Inhaltsübersicht in das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz aufgenom-
men.
Drucksache 19/9491 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
(§ 4 Absatz 1)
Im Hinblick auf die weitreichende Wirkung einer Schutzzeit, insbesondere den Schutz vor einer Beendigung des
Dienst- oder Arbeitsverhältnisses wegen Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit (Absatz 2) und die Einbeziehung in Per-
sonalauswahlentscheidungen (§ 5 Absatz 1), bedarf es einer gesetzlichen Regelung über den Beginn der Schutz-
zeit. Es ist sachgerecht, als Beginn der Schutzzeit die Feststellung des Einsatzunfalls festzulegen, weil erst ab
diesem Zeitpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen zum Eintritt in die Schutzzeit festgestellt ist und die Wir-
kungen der Schutzzeit einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt für ihren Beginn ausschließen. Wird ein
Einsatzunfall erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses festgestellt, besteht nach § 6 Absatz 5 die Mög-
lichkeit zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art.
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
(§ 9 Absatz 2 Nummer 3)
Redaktionelle Änderung zur Klarstellung, da § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der seit dem
26. Juli 2012 geltenden Fassung des Artikels 14 Nummer 6 Buchstabe d des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) keine Freistellung vom militärischen Dienst vorsieht.
Zu Buchstabe b
(§ 9 Absatz 2 Nummer 4)
Über die auch hier zutreffende Begründung zu Buchstabe a hinaus dient die Änderung zudem der Klarstellung,
dass die nicht erfolgreiche Teilnahme an den in § 5 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes genannten Bil-
dungsmaßnahmen nicht zu einer Verkürzung des Ans

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.762 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/9491 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.361–235.123 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP