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Artikel 1 · BT-Drs. 19/9491 · S. 99
Zu Artikel 1 (Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit der Änderung wird die bisher fehlende Inhaltsübersicht in das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz aufgenom- men. Drucksache 19/9491 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 4 Absatz 1) Im Hinblick auf die weitreichende Wirkung einer Schutzzeit, insbesondere den Schutz vor einer Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses wegen Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit (Absatz 2) und die Einbeziehung in Per- sonalauswahlentscheidungen (§ 5 Absatz 1), bedarf es einer gesetzlichen Regelung über den Beginn der Schutz- zeit. Es ist sachgerecht, als Beginn der Schutzzeit die Feststellung des Einsatzunfalls festzulegen, weil erst ab diesem Zeitpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen zum Eintritt in die Schutzzeit festgestellt ist und die Wir- kungen der Schutzzeit einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt für ihren Beginn ausschließen. Wird ein Einsatzunfall erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses festgestellt, besteht nach § 6 Absatz 5 die Mög- lichkeit zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a (§ 9 Absatz 2 Nummer 3) Redaktionelle Änderung zur Klarstellung, da § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes in der seit dem 26. Juli 2012 geltenden Fassung des Artikels 14 Nummer 6 Buchstabe d des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) keine Freistellung vom militärischen Dienst vorsieht. Zu Buchstabe b (§ 9 Absatz 2 Nummer 4) Über die auch hier zutreffende Begründung zu Buchstabe a hinaus dient die Änderung zudem der Klarstellung, dass die nicht erfolgreiche Teilnahme an den in § 5 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes genannten Bil- dungsmaßnahmen nicht zu einer Verkürzung des Ans
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.762 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/9491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.361–235.123 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 974b650f99333fa8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP