Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/9478 · S. 21
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa)
Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Angleichung als Folgeänderung der Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa unter Nummer 2 des Artikels. Zu Nummer 2 Entsprechend den Regelungen für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften nach Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlament und des Rates vom 16. September 2009 zur Festle- gung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Sys- teme der sozialen Sicherheit (ABl. L 284 vom 30. Oktober 2009, S. 1) bestehen Zuständigkeiten für die Durch- führung des Verfahrens und die Ausstellung des Portablen Dokumentes A1 (Entsendebescheinigung) gemäß Ar- tikel 19 der Verordnung. Der Datenaustausch mit den zuständigen Stellen der beteiligten Mitgliedstaaten zur Drucksache 19/9478 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durchführung des Verfahrens hat vollständig nur über die für den jeweiligen Sozialversicherungszweig durch dieses Gesetz errichtete Zugangsstelle zu erfolgen. Entsprechend diesem Grundsatz muss die jeweilige Zugangs- stelle ermächtigt sein, den gesamten Datenaustausch, der aufgrund Zuständigkeit über diese zu erfolgen hat, auch durchzuführen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungs- einrichtungen sind auch für bestimmte Verfahren im Bereich der anzuwendenden Rechtsvorschriften nach ge- nannter Norm zuständig, in denen die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Die bestehende Beschränkung der Zugangsstelle Datenstelle der Träger der Rentenversicherung auf Verfahren, in denen die Rechtsvorschriften ei- nes anderen Mitgliedstaates gelten, wir
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.962 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/9478, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.475–60.437 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 56314d3e8ea17982….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP