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Artikel 6 · BT-Drs. 19/9478 · S. 21

Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa)

Zu Artikel 6 (Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Angleichung als Folgeänderung der Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa unter
Nummer 2 des Artikels.

Zu Nummer 2
Entsprechend den Regelungen für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften nach Artikel 15 der
Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlament und des Rates vom 16. September 2009 zur Festle-
gung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Sys-
teme der sozialen Sicherheit (ABl. L 284 vom 30. Oktober 2009, S. 1) bestehen Zuständigkeiten für die Durch-
führung des Verfahrens und die Ausstellung des Portablen Dokumentes A1 (Entsendebescheinigung) gemäß Ar-
tikel 19 der Verordnung. Der Datenaustausch mit den zuständigen Stellen der beteiligten Mitgliedstaaten zur
Drucksache 19/9478                                  – 22 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Durchführung des Verfahrens hat vollständig nur über die für den jeweiligen Sozialversicherungszweig durch
dieses Gesetz errichtete Zugangsstelle zu erfolgen. Entsprechend diesem Grundsatz muss die jeweilige Zugangs-
stelle ermächtigt sein, den gesamten Datenaustausch, der aufgrund Zuständigkeit über diese zu erfolgen hat, auch
durchzuführen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungs-
einrichtungen sind auch für bestimmte Verfahren im Bereich der anzuwendenden Rechtsvorschriften nach ge-
nannter Norm zuständig, in denen die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Die bestehende Beschränkung der
Zugangsstelle Datenstelle der Träger der Rentenversicherung auf Verfahren, in denen die Rechtsvorschriften ei-
nes anderen Mitgliedstaates gelten, wir

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.962 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9478, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.475–60.437 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 56314d3e8ea17982….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP