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Artikel 3 · BT-Drs. 19/9228 · S. 19

Zu Artikel 3 (Änderung des Europawahlgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Europawahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Der neue § 6 Absatz 4 Satz 2 des Europawahlgesetzes stellt klar, dass eine Wahl anstelle des Wahlberechtigten,
mithin ohne eine vom Wahlberechtigten selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung, unzulässig ist.

Zu Buchstabe b
Die Möglichkeit der Assistenz bei der Stimmabgabe wird systematisch im Zusammenhang mit dem bisherigen
die Ausübung des Wahlrechts regelnden § 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes in einem neuen Absatz 4a als
Satz 1 geregelt. Satz 2 und 3 des neuen Absatzes 4a regeln die Grenzen zulässiger Assistenz und zeigen die
Schwelle zur Strafbarkeit nach § 107a StGB auf.

Zu Nummer 2 (§ 6a)
Zu Buchstabe a
Es erfolgt eine Anpassung der Normen an die heutige amtliche Rechtschreibung.

Zu Buchstabe b
Die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse nach § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und die da-
ran geknüpften Wählbarkeitsausschlüsse nach § 6b Absatz 3 Nummer 1 in Verbindung mit den weggefallenen
§ 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes entfallen. Der bisherige § 6a Absatz 1 Nummer 1 des
Europawahlgesetzes wird der Wortlaut. Danach ist ein Deutscher, wie bisher, vom Wahlrecht ausgeschlossen,
wenn er infolge einer gerichtlichen Entscheidung nach § 45 Absatz 5 des Strafgesetzbuches das Wahlrecht nicht
besitzt. Der hieran anknüpfende Ausschluss von der Wählbarkeit wegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht nach
§ 6a Absatz 1 Nummer 1 des Europawahlgesetzes in § 6b Absatz 3 Nummer 1 des Europawahlgesetzes bleibt
unberührt.

Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b. Die ohne inhaltliche Änderung ein-
hergehende Wortlautänderung ist erforderlich, um die Neufassung des § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes
abzubilden. Wie bishe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.887 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9228, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.687–62.574 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e8e59839dd403a11….

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