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Artikel 1 · BT-Drs. 19/9228 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es erfolgt eine Anpassung der Normen an die heutige amtliche Rechtschreibung.

Zu Nummer 2 (§ 13)
Die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und die daran ge-
knüpften Wählbarkeitsausschlüsse nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes entfallen. Der bishe-
rige § 13 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes wird der Wortlaut. Danach ist, wie bisher, vom Wahlrecht ausge-
schlossen, wer infolge einer gerichtlichen Entscheidung nach § 45 Absatz 5 des Strafgesetzbuches das Wahlrecht
nicht besitzt. Der hieran anknüpfende Ausschluss von der Wählbarkeit wegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht
nach § 13 des Bundeswahlgesetzes in § 15 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes bleibt unberührt.

Zu Nummer 3 (§ 14)
Zu Buchstabe a
Der neue § 14 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes stellt klar, dass eine Wahl anstelle des Wahlberechtigten,
mithin ohne eine vom Wahlberechtigten selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung, unzulässig ist.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 17 –                       Drucksache 19/9228


Zu Buchstabe b
Die bisher in § 33 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes nur unter dem Aspekt der Wahrung des Wahlgeheim-
nisses geregelte Möglichkeit der Assistenz bei der Stimmabgabe erhält ihren systematisch richtigen Standort in
dem die Ausübung des Wahlrechts regelnden § 14 des Bundeswahlgesetzes als neuer Satz 1 des neuen Absatz 5.
Satz 2 und 3 des neuen Absatzes 5 regeln die Grenzen zulässiger Assistenz und zeigen die Schwelle zur Strafbar-
keit nach § 107a StGB auf.

Zu Nummer 4 (§ 33)
Zu Buchstabe a
Die Änderung dient der Anpassung der Normen an die heutige amtliche Rechtschreibung.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.728 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/9228, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.943–52.671 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e8e59839dd403a11….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP