Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/9228 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es erfolgt eine Anpassung der Normen an die heutige amtliche Rechtschreibung. Zu Nummer 2 (§ 13) Die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nummer 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und die daran ge- knüpften Wählbarkeitsausschlüsse nach § 15 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes entfallen. Der bishe- rige § 13 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes wird der Wortlaut. Danach ist, wie bisher, vom Wahlrecht ausge- schlossen, wer infolge einer gerichtlichen Entscheidung nach § 45 Absatz 5 des Strafgesetzbuches das Wahlrecht nicht besitzt. Der hieran anknüpfende Ausschluss von der Wählbarkeit wegen eines Ausschlusses vom Wahlrecht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes in § 15 Absatz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes bleibt unberührt. Zu Nummer 3 (§ 14) Zu Buchstabe a Der neue § 14 Absatz 4 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes stellt klar, dass eine Wahl anstelle des Wahlberechtigten, mithin ohne eine vom Wahlberechtigten selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung, unzulässig ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/9228 Zu Buchstabe b Die bisher in § 33 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes nur unter dem Aspekt der Wahrung des Wahlgeheim- nisses geregelte Möglichkeit der Assistenz bei der Stimmabgabe erhält ihren systematisch richtigen Standort in dem die Ausübung des Wahlrechts regelnden § 14 des Bundeswahlgesetzes als neuer Satz 1 des neuen Absatz 5. Satz 2 und 3 des neuen Absatzes 5 regeln die Grenzen zulässiger Assistenz und zeigen die Schwelle zur Strafbar- keit nach § 107a StGB auf. Zu Nummer 4 (§ 33) Zu Buchstabe a Die Änderung dient der Anpassung der Normen an die heutige amtliche Rechtschreibung. Zu Buchstabe b Es handelt sich um
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.728 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/9228, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.943–52.671 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e8e59839dd403a11….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP