Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/8939 · S. 21
Zu Artikel 7 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes) Die Voraussetzungen einer Fixierung sind auch beim Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und beim Vollzug gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden angeordneter Maßregeln der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Landesrecht zu treffen. Wie zu den bereits in § 92 des Jugendgerichtsgeset- zes (JGG) geregelten Rechtsbehelfen beim Vollzug dieser Arten des Freiheitsentzugs sind im bundesrechtlichen JGG aber auch hinsichtlich gerichtlicher Entscheidungen über Fixierungen besondere Bestimmungen zur Zustän- digkeit und zum Verfahren zu treffen. Denn die §§ 128, 128a StVollzG-E finden auf sie keine unmittelbare An- wendung; auch die Jugendstrafe ist nicht ohne weiteres vom Begriff der Freiheitsstrafe des Strafvollzugsgesetzes umfasst. Demgegenüber bedarf es keiner besonderen Bestimmungen in Bezug auf Fixierungen beim Vollzug von Untersuchungshaft oder einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO. Denn über § 2 Absatz 2 JGG finden diesbezüglich die – neuen – einschlägigen Bestimmungen des § 126 Absatz 5 StPO Anwendung. Gerichtliche Entscheidungen über Fixierungen im Maßregelvollzug wären bei Jugendlichen und Heranwachsenden zwar grundsätzlich bereits mit den vorgesehenen Ergänzungen von §§ 130, 138 StVollzG-E ebenfalls über § 2 Absatz 2 JGG geregelt. Sie sollen aber wegen dessen vorgeschlagenen Satzes 2 zusätzlich in § 93 JGG-E aufgenommen werden. § 93 Satz 1 JGG-E bildet die Zuständigkeitsregelung des § 128 StVollzG-E ab. Daneben bleibt § 34 Absatz 1 JGG zu beachten. Da § 67 JGG systematisch im Bereich der JGG-Regelungen zum Erkenntnisverfahren steht, soll § 93 Satz 2 JGG-E neben dem Verwe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.079 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8939, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.696–70.775 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6dd238a49cb45b78….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP