Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/8939 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist aufgrund der Fassung beziehungsweise Einfügung neuer Vorschriften not- wendig. Durch die Schaffung eines neuen Siebzehnten Titels im zweiten Abschnitt „Vollzug der Freiheitsstrafe“ soll die Fixierung, bei der es sich dem Grunde nach um eine besondere Art der Fesselung handelt, aufgrund ihrer Eingriffsintensität als eine gegenüber den besonderen Sicherungsmaßnahmen des § 88 StVollzG im Elften Titel „Sicherheit und Ordnung“ eigenständig zu betrachtende Maßnahme begriffen werden. Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich, sofern sie nicht von kurzfristiger Dauer ist, um eine gesonderte Freiheitsentziehung, die den Richtervorbehalt auslöst. Zu Nummer 2 (Einfügung des Siebzehnten Titels) (§ 127 StVollzG) Die Neufassung des § 127 StVollzG enthält in Absatz 1 eine Legaldefinition für Fixierungen nach dem StVollzG. Der Anwendungsbereich des Siebzehnten Titels erstreckt sich mithin ausschließlich auf Fesselungen, durch die die Bewegungsfreiheit des Gefangenen vollständig aufgehoben wird. Hierunter soll in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch die 5-Punkt-Fixierung fallen (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Rz. 68, 69, 71). Der personelle Anwendungsbereich der Norm ist auf die weiterhin in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Zivilgefangenen beschränkt (§ 171 StVollzG). Die Vorschrift bietet eine Rechtsgrundlage für Fixierungsanordnungen und regelt damit die engen Voraussetzun- gen, bei deren Vorliegen eine Fixierung nach Bundesrecht ausschließlich erfolgen darf. Die Fixierung ist in An- betracht ihrer erheblichen Eingriffsintensität maßgeblich am Ultima-Ratio-Prinzip zu messen. Sie kann nur
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.966 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8939, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.459–58.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6dd238a49cb45b78….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP