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Artikel 16 · BT-Drs. 19/8753 · S. 70

Zu Artikel 16

Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Durch die Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1385) wurde die Abgabebeschränkung für HIV
Selbsttests aufgehoben. Folgerichtig kann auch das Werbeverbot für In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwen-
dung, die für den Nachweis einer HIV-Infektion bestimmt sind, aufgehoben werden. Werden künftig weitere
Selbsttests in die Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung aufgenommen, kann dann
entsprechend auch für diese In-vitro-Diagnostika geworben werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird
§ 12 Absatz 1 bei der Gelegenheit neu strukturiert. Da es sich um Diagnostika handelt, kann die Nennung von
„Verhütung, Beseitigung oder Linderung“ entfallen.

Zu Nummer 2
Die Änderung dient der Klarstellung des Gewollten.

BT-Drs. 19/8753 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/8753, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 258.057–258.829 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2eab1d9c3f656d5e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP