Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 19/8753 · S. 70
Zu Artikel 16
Zu Artikel 16 Zu Nummer 1 Durch die Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1385) wurde die Abgabebeschränkung für HIV Selbsttests aufgehoben. Folgerichtig kann auch das Werbeverbot für In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwen- dung, die für den Nachweis einer HIV-Infektion bestimmt sind, aufgehoben werden. Werden künftig weitere Selbsttests in die Anlage 3 zu § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung aufgenommen, kann dann entsprechend auch für diese In-vitro-Diagnostika geworben werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird § 12 Absatz 1 bei der Gelegenheit neu strukturiert. Da es sich um Diagnostika handelt, kann die Nennung von „Verhütung, Beseitigung oder Linderung“ entfallen. Zu Nummer 2 Die Änderung dient der Klarstellung des Gewollten.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8753, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 258.057–258.829 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2eab1d9c3f656d5e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP