Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 19/8753 · S. 70
Zu Artikel 15
Zu Artikel 15 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a, durch den Fertigarzneimittel, bei denen es sich um Gerinnungsfaktorenzubereitungen zur Behandlung von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie handelt, aus dem Direktvertriebsweg nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AMG ausgenommen werden. Unabhängig von der Änderung des Vertriebswegs soll es jedoch für die betreffenden Produkte bei der Möglichkeit einer Verordnung von Bündelpackungen verbleiben. Mit dem Begriff „Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie“ wird zugleich den neuen Entwicklungen in der Therapie von Gerinnungsstörungen Rechnung getragen. Die Regelung wird auf neue Arzneimittelgruppen zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie wie z. B. Monoklonale Antikörper erweitert. Auf Grund des engen Sachzusammenhangs zwischen dem Vertriebsweg und der Abgabe erfolgt die Änderung als Folgeänderung zusammen mit der Änderung des AMG.
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Herkunft
BT-Drs. 19/8753, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 257.062–258.057 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2eab1d9c3f656d5e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP