Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/8752 · S. 75
Zu Artikel 5 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Asylgesetzes) Zu Nummer 1 Die neue Regelung ergänzt die bisherige Regelung in § 8 Absatz 1a AsylG. Die für die Einleitung eines Strafver- fahrens zuständigen Stellen müssen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig bereits über die Einlei- tung des Strafverfahrens informieren, wenn die Schwelle eines Ausschlussgrundes gemäß § 3 Absatz 4 AsylG i. V. m. § 60 Absatz 8 AufenthG durch die mögliche Verurteilung erreicht werden könnte und soweit durch die Unterrichtung eine Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht zu erwarten ist. Die im Asylverfahren zu treffen- den Entscheidungen können von diesen Informationen abhängig sein. Beispielsweise kann die frühzeitige Infor- mationsübermittlung dazu führen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Dublin-Verfahren bzw. das Asylverfahren prioritär bearbeitet, um gegebenenfalls frühzeitig eine etwaige ablehnende Entscheidung über den Asylantrag treffen und eine daran anknüpfende Aufenthaltsbeendigung herbeiführen zu können. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Mit der Regelung wird ein Gleichklang zu der mit diesem Gesetz angestrebten Absenkung der Altersgrenze bei der Fingerabdruckabnahme nach dem AufenthG auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres auch im AsylG hergestellt. Es handelt sich somit um eine Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 2. Vor dem Hintergrund der weit fortgeschrittenen Verhandlungen zur Reform der EURODAC-VO, in dessen Rah- men sich auf eine Herabsetzung des Alters zur Abnahme von Fingerabdrücken verständigt wurde, ist die Herab- setzung auch im Asylgesetz erforderlich, um ein einheitliches Regelungsregime für Minderjährige sicherzustellen. Die Fingerabdruckabnahme hat in einer kindgerechten Weise unter voller Achtung der Interessen des Kindes im Einklang mit der UN-Kinderre
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.045 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8752, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 235.996–241.041 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 6037bc1a580828b8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP