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Artikel 3 · BT-Drs. 19/8752 · S. 67

Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 3.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 7.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 9.
Drucksache 19/8752 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Änderungen dienen der Klarstellung, dass eine Identitätsfeststellung und Identitätssicherung für alle Neuan-
siedlungsverfahren und sonstigen humanitären Aufnahmeverfahren nach § 23 sowie für Aufnahmen im Rahmen
von § 24 AufenthG erfolgen sollen. Zusätzlich wird die Rechtsgrundlage um Fälle der Umverteilungsverfahren
von Personen aufgrund von Maßnahmen nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro-
päischen Union (AEUV) erweitert (sog. Relocation-Fälle). Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen der Verfahren
im Ausland, damit eine Identitätsfeststellung und -sicherung bereits vor einer Aufnahmezusage und vor der Er-
teilung eines Aufenthaltstitels im Inland erfolgt. Mittels dieser Daten wird ein Sicherheitsabgleich nach § 73 Ab-
satz 1a, Absatz 3a durchgeführt.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c.
Zu Buchstabe c
Mit der Regelung wird das Mindestalter für die Zulässigkeit der Abnahme von Fingerabdrücken im Rahmen der
erkennungsdienstlichen Behandlung bei unerlaubt eingereisten oder unerlaubt aufhältigen, minderjährigen Aus-
ländern von derzeit 14 Jahren auf künftig sechs Jahre herabgesetzt. Die Maßnahmen sind nur dann zulässig, wenn
das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Bei der Umsetzung der Regelung bleibt das Primat der Kinder- und
Jugendhilfe unberührt. Bei der erkennungsdienstlichen Behan

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.837 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8752, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 204.339–232.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 6037bc1a580828b8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP