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Artikel 2 · BT-Drs. 19/8752 · S. 64

Zu Artikel 2 (Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die nach § 22 zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren zugelassenen öffentlichen Stellen dürfen der
Registerbehörde die von ihnen zu übermittelnden Daten im Wege der Direkteingabe in das Register übermitteln
(§ 7 Absatz 1 Satz 1 AZRG).
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a.
Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c.
Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a.
Zu Buchstabe e
Das AZR soll stärker mit dem Informationsverbund der Innenverwaltung (mit den drei Kernbereichen Ausländer-,
Melde- und Personenstandswesen) vernetzt werden. Dieser Informationsverbund wird durch bundeseinheitliche
Rechtsgrundlagen und durch IT-Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern
bestimmt. Es sind hersteller- und produktneutrale offene Standards, die im Auftrag der öffentlichen Verwaltung
durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben werden.
Um möglichst vielen Behörden den Zugriff auf das AZR zu ermöglichen, soll das Datenaustauschformat „XAus-
länder“ nicht nur – wie bisher – für die Datenübermittlung zwischen AZR und Ausländerbehörden, sondern für
die gesamte Kommunikation mit dem AZR verbindlich festgelegt werden. Hierdurch könnten Daten über stan-
dardisierte Schnittstellen an öffentliche Stellen übermittelt werden, die diese ohne weiteren Aufwand verarbeiten
können.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd.
Die Aufgabenbezeichnung in Absatz 3 Satz 3 Nummern 17, 18 un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.377 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8752, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 193.962–204.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 6037bc1a580828b8….

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