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Artikel 1 · BT-Drs. 19/8692 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 12a AufenthG)
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung soll bewirken, dass eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme unter Bezug auf die Tätigkeit eines
minderjährigen ledigen Kindes in einem anderen Land nicht nur dann entfällt, wenn der Ausländer für dieses Kind
sorgeberechtigt ist, sondern auch dann, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht (etwa wenn der Ausländer
der Onkel des Kindes ist) und der Ausländer mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft wohnt. Damit sollen
aus Gründen des Kindeswohls neben der Kernfamilie auch fluchtbedingte familiäre Lebensgemeinschaften zwi-
schen Verwandten geschützt werden.
Nach Absatz 1 Satz 2 greift die Wohnsitzregelung des § 12a bei Vorliegen bestimmter dort genannter Gründe
nicht. Zu diesen Gründen zählen auch berufsorientierende oder berufsvorbereitende Maßnahmen, die dem Über-
gang in eine entsprechende betriebliche Ausbildung dienen, sowie studienvorbereitende Maßnahmen im Sinne
des § 16 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes, das heißt studienvorbereitende Sprachkurse, Besuch eines Studienkol-
legs. Ebenfalls erfasst sind Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Zu Doppelbuchstabe bb
Die Ergänzungen schließen Regelungslücken der bisher geltenden Wohnsitzregelung.
Der neue Satz 3 beseitigt Anreize, den Wohnsitz rechtswidrig in einem anderen Land zu nehmen. Die pflichtwid-
rige Wohnsitzverlegung in ein anderes Land kann nunmehr dazu führen, dass sich die Dauer der individuellen
Wohnsitzverpflichtung verlängert.
Satz 4 regelt insbesondere das in der Praxis aufgetretene Problem von nur kurzfristigen Arbeitsverhältnissen, die
keine dauerhafte integrationsfördernde Wirkung entfalten, bisher aber gleichwohl eine dauerhafte Befreiung von
der Wohn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.098 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8692, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.850–28.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c55dedb31b60e330….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP