Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/8581 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes – DRiG)
Zu Artikel 1 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes – DRiG) Zu Nummer 1 (§ 5a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz DRiG) § 5a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz DRiG regelt die Studienzeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Ab- schluss erste Prüfung“. Die Studienzeit beträgt bislang vier Jahre. Die Studienzeit wird um ein halbes Jahr auf viereinhalb Jahre verlängert, um angemessen dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Studium infolge der Juristenausbildungsreform 2002/2003 inhaltlich durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Fremd- sprachenkompetenz aufgewertet und zudem die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung ein- geführt worden ist. Die im Zuge der Reform 2002/2003 zugrunde gelegte Erwartung, dass die Einführung der universitären Schwer- punktbereichsprüfung und die Erweiterung des Studienumfangs mit einer Studiendauer von vier Jahren angemes- sen berücksichtigt seien, hat sich nicht bestätigt. Die Prognose hat sich als zu niedrig erwiesen. Tatsächlich ist die durchschnittliche Studiendauer von 9,6 Semestern (2006, damals noch „Abschluss Staatsexamen“) auf 11,3 Se- mester (2016) angestiegen. Verglichen mit Masterstudiengängen ist der für Studium und Prüfungen im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ veranschlagte Zeitraum von viereinhalb Jahren überdies (zu) knapp bemessen. Der Um- fang des Studiengangs „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ bleibt nicht hinter dem Umfang von Masterstudiengängen zurück, die in der Regel aber eine Regelstudienzeit von fünf Jahren oder zehn Semestern aufweisen. Eine weitere Ausweitung der zu vermittelnden Kompetenzen im rechtswissenschaftlichen Studium mit Abschluss erste Prüfung ist mit einer Verlängerung der Studienzeit nicht beabsichtigt. Zu Nummer 2 (§ 5d Absatz 2 Sa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.282 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/8581 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/8581, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.250–15.532 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0bc65cd7dbf4c51d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP