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Artikel 52 · BT-Drs. 19/8285 · S. 125
Zu Artikel 52 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung)
Zu Artikel 52 (Änderung der Deutschsprachförderverordnung) Bei den Änderungen der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) handelt es sich um eine Folgeänderung zu § 16a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Artikel 1 Nummer 11). Die Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der betrieblichen qualifizierten Berufsausbildung kann nach § 16a Absatz 1 Satz 3 AufenthG zeitlich auf die Teilnahme an einem Kurs der berufsbezogenen Sprachförderung vorverlagert werden. Entsprechendes gilt gemäß § 16a Absatz 2 Satz 3 AufenthG für die Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der schulischen Be- rufsausbildung. So soll die Teilnahme an einem solchen Kurs bereits vor dem Beginn der Berufsausbildung er- möglicht werden. Deshalb ist es erforderlich, dass Teilnahmeberechtigungen für die Kurse nach der DeuFöV auch Personen mit ausländischem Wohnsitz erteilt werden können. Ohne eine derartige Regelung kann Personen mit ausländischem Wohnsitz keine Teilnahmeberechtigung erteilt werden. Ohne Teilnahmeberechtigung könnte wie- derum der Aufenthaltstitel nach § 16a Absatz 1 Satz 3 AufenthG nicht erteilt werden, so dass diese Regelung leer liefe. Im Einzelnen: Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Folgeänderung. Zu Doppelbuchstabe bb Folgeänderung. Zu Doppelbuchstabe cc Eine Teilnahmeberechtigung können nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 künftig auch Personen erhalten, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 des Dritten Buches So- zialgesetzbuch haben und deshalb nicht im Sinne von § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a ausbildungsu- chend gemeldet sind, wenn die berufsbezogene Deutschsprachförderung notwendig ist, um sie bei der Vorberei- tung auf die Berufsausbildung zu unterstützen. Zu Buchstabe b Nach § 4 Absatz 1 Satz 4
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.059 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8285, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 368.956–373.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert f9558c69130749cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP